06: Und es funktioniert doch!

[Aktualisierung 15.1.2018:
Jetzt habe ich einen ergänzenden und weiterführenden Artikel zur Finanzierung geschrieben: »Es geht immer ums Geld«]

Heute kein langes Gelaber, sondern feste Zahlen.

Der häufigste Fehler in der Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen, der von den Befürwortern gemacht wird – und nach meiner Meinung der schwerwiegendste: wenn die Frage der Finanzierung kommt, erhält man (meistens) die Antwort: »Es gibt viele verschiedene Modelle. Das muss noch genau diskutiert werden, aber es ist sicher: finanziert werden kann das BGE schon heute.« Bumm…
Und das soll nun einen Skeptiker überzeugen oder gar einen Gegner von seiner Meinung abbringen, es sei nicht finanzierbar. Kein Wunder, dass wir keine größeren Erfolge erzielen.

Deshalb hier also meine Sichtweise mit ganz konkreten Zahlen zur Finanzierung eines BGE:

Vorab noch eine Anmerkung. Es gibt außer der nachfolgend aufgeführten Variante eine noch sehr viel einfachere, die aber wahrscheinlich auf noch mehr Verwunderung stoßen würde, weshalb ich diese dann in einem späteren Artikel vorstellen werde.

Begleitende Maßnahmen zur Einführung eines BGE – zeitgleich mit Einführung eines BGE:

  1. Die Einkommensteuer beträgt mit Einführung des BGE pauschal 50 % auf sämtliche Einkommen neben dem BGE, vom ersten bis zum letzten Euro. Sämtliche Sonder- und Ausnahmetatbestände werden ersatzlos gestrichen. Jede Art Einkommen wird besteuert: Mieten und Pachten, Zinsen, Dividenden, Tantiemen, Boni, Erträge aus Versicherungsgeschäften, Wertpapierhandel, Erbschaften, Schenkungen, Beteiligungen und sämtliche Einkommensarten und Gewinne aus angestellter, selbständiger und unternehmerischer Tätigkeit. Diskutieren kann man, ob Erbschaften und Schenkungen, die Produktions-, Handwerks- und Gewerbebetriebe sind, anders bewertet werden und in welcher Form und in welchem Umfang. Beispielsweise könnte man den Erben oder Beschenkten von der Steuer stufenweise freistellen, wenn er über bestimmte Mindestzeiträume, z. B. 10 Jahre, die Anzahl der Beschäftigten aufrechterhält, den Betrieb nicht verkauft (auch nicht teilweise) und nicht schließt.
  2. Die Umsatzsteuer wird auf 25 % festgesetzt, und zwar für sämtliche Produkte und Waren, ohne jeden Ausnahmetatbestand.
  3. Sämtliche Unternehmensgewinne von Gesellschaften werden mit Ertragssteuer in Höhe von 50 % belegt, wenn diese nicht an Teilhaber ausgezahlt werden (dann fallen sie an die individuelle Einkommensteuer) oder Rücklagen damit gebildet werden – dann müssen diese jedoch innerhalb von 5 Jahren nachweislich im Unternehmen direkt investiert werden, also keine Investitionen nach außen, um z. B. ein fremdes Unternehmen zu kaufen oder ein neues Unternehmen zu gründen, sonst unterliegen sie ebenfalls der Steuer.

Mit Absicht kommentiere und begründe ich hier und jetzt diese 3 Punkte nicht, weil ich erst einmal nur zeigen will, dass das Geld zur Finanzierung eines BGE locker vorhanden ist.

Liebe/r Leser/in, Du bist aufgefordert, Deine Meinung zu äußern, dann diskutiere ich das gern. Später werde ich in einem anderen Artikel unter Anderem auch die obigen Punkte begründen und näher erklären.

Wenn diese 3 Punkte parallel mit Einführung eines BGE Realität werden, sieht die Finanzierung so aus:

Finanzierungskalkulation für ein BGE

Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes.

Die Daten stammen aus verschiedenen Jahren. Es werden die Daten der jeweils letzten verfügbaren Jahrgänge zugrunde gelegt. Stand der hier verwendeten Daten: 07/2017

Der Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 39.538.581 Steuerpflichtigen (zusammen veranlagte Ehegatten werden als ein Steuerpflichtiger gezählt) betrugen 1.415.888.660.000 € im Jahr 2013. Wenn man diese mit einer Einkommenssteuer von pauschal 50 % belegt, ergibt das Einnahmen in Höhe von 707.944.330.000 €.

In 2015 gab es insgesamt bei 141.984 Fällen von steuerpflichtigen Erwerben in Bezug auf Erbschafts- und Schenkungssteuer Gesamterwerbe in Höhe von 35.185.565.000 €. Wenn man diese Summe mit pauschal 50 % Erbschafts- und Schenkungssteuer belegen würde, betrügen die Erträge hieraus insgesamt 17.579.282.500 €.

In 2015 betrug der Gesamtüberschuss aus Umsatzsteuer 158.782.631.000 €. In diesem sind enthalten die vollen und die ermäßigten Umsatzsteuern. Wenn man pauschal vereinfacht den Faktor 1,3157895 anwendet (das entspricht einer Heraufsetzung von 19 % auf 25 % Umsatzsteuer), ergäbe sich hieraus ein Umsatzsteuerertrag in Höhe von 208.924.518.652 €.

An für die Berechnung einer BGE-Finanzierung relevanten Sozialleistungen wurden im Jahr 2010 folgende Beträge aufgewendet, die durch ein BGE vollständig ersetzt würden und demnach voll dem BGE zugerechnet werden können. Beträge, die dann wegen Wegfall nicht mehr eingenommen würden (z. B. Arbeitslosenversicherungsbeiträge) sind hier nicht aufgeführt. Beträge, die auch nach Einführung eines BGE notwendig bleiben, weil die Betroffenen einen konkreten Mehrbedarf haben (den sie dann auch jeweils begründen müssen), sind hier ebenfalls nicht aufgeführt, wie z. B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

Kindergeld / Elterngeld 2014 33.814.000.000 €
Hilfe zum Lebensunterhalt 2015 1.574.500.000 €
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 03/2017 x 12 für Jahresbetrag 6.202.651.752 €
Bafög (Schüler und Studenten) 2015 2.971.667.000 €
Meister-Bafög (in Anspruch genommene Zuschüsse und Darlehen) 2015 469.719.000 €
Verwaltungsausgaben Agentur für Arbeit 31.043.000.000 €
Summe 76.075.537.752 €

Alle diese Beträge zusammengerechnet, ergibt sich insgesamt ein für ein BGE verfügbarer Betrag von 1.010.523.668.904 €.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von monatlich 1.000 € pro Bundesbürger ist also real bezahlbar.

In diesem Szenario bleiben Löhne und Gehälter, wie sie sind und das BGE kommt unten drunter, also in Summe zum (dann mit den neuen Regeln berechneten) Nettolohn dazu. Auch das werde ich zeitnah darstellen. Nur kurz als Hinweis: Alle Menschen mit Brutto-Monatseinkommen bis 5.000 € (das sind netto im Mittel ca. 3.450 € bei etwas mehr als 35 Millionen Arbeitnehmern – Quelle: FOCUS-Online-Neidrechner) werden mit dem neuen Pauschal-Steuersatz von 50 % und dem BGE unterm Strich durch die Einführung eines BGE besser dastehen, als bisher (unten deutlicher als oben) und alle, die 5.000 € und mehr monatliches Bruttoeinkommen haben (das sind grob überschlagen ca. 2,6 Millionen Arbeitnehmer), werden etwas weniger in der Tasche haben, unten weniger als oben.

Nochmal unkompliziert: ohne Berücksichtigung von Menschen ohne eigenes Einkommen (Kinder, Studenten, Erwerbslose) und ohne Ruheständler, also nur auf die in bezahlter Erwerbstätigkeit befindlichen Arbeitnehmer bezogen (ca. 37,7 Mio.), werden vom BGE ca. 35 Mio. Menschen profitieren und nur ca. 2,6 Mio. nicht.

Deine Meinung ist wichtig und willkommen: schreib sie als Kommentar hier auf – ich danke Dir.

Viele Grüße
Detlef Jahn

[Aktualisierung 15.1.2018:
Jetzt habe ich einen ergänzenden und weiterführenden Artikel zur Finanzierung geschrieben: »Es geht immer ums Geld«]

32 Gedanken zu „06: Und es funktioniert doch!“

  1. Mir gefällt dieses Modell überhaupt nicht. Bei einer Mwst von 50% kann ich mein BGE gleich wieder abliefern.
    Wir sollten zuerst die „Reichensteuer“ zurückholen, dann sollten alle gleichmäßig Steuern zahlen z.B. Freiberufler, Beamte usw.
    Zur Erbschaftssteuer: Es sollten nur 500.000 – 1.000.000€ vererbt werden dürfen. Darüber wird alles Giralgeld (Buchgeld) abgeliefert. Immobilien werden versteuert, Firmen werden freigestellt.
    Außerdem sollten wir erklären, welche Einsparungen bei AA und FA an möglich sind.
    Viele Grüße Tastengockel

    1. Naja, wenn Du Dein BGE gleich wieder abgeben kannst, wenn Du 50 % Steuern bezahlen sollst, bekommst Du jetzt also 5.000 € brutto oder mehr, gehörst also zur geradezu winzigen Minderheit. Das ist für Dich individuell möglicherweise nicht erfreulich, aber gerecht, denn ALLE bezahlen ja dann 50 % Steuern – auf ALLES (neben dem BGE).

      Solltest Du aber heute weniger als 5.000 € brutto monatliches Einkommen aus Erwerbsarbeit haben, dann büßt Du eben nicht ein, sondern gehörst zur weit überwiegenden Mehrheit der BGE-Gewinner, wie ich ausführlich in meinem Artikel 35 Millionen Bessergestellte vorgerechnet habe.

      Die »Reichensteuer« werden wir nicht sehen, weil es ein offener und direkter Angriff gegen eine definierte Personengruppe ist und aus dieser blöderweise auch noch die Entscheider kommen.

      Und wir BGE-Befürworter wollen doch nicht angreifen (negativ), sondern ermöglichen (positiv)… 😉

      Das BGE selbst hat nichts mit Umverteilung oder mit Steuern zu tun.
      Das Steuersystem ändern kann man auch, ohne ein BGE einzuführen.
      Ich stelle nur dar, dass ein BGE finanzierbar ist und setze dafür bestimmte Voraussetzungen. Für ALLES sind immer Voraussetzungen nötig.

      Erbschaftssteuer separat zu behandeln, ist für ein BGE ebenfalls nicht nötig. Erbschaft ist Einkommen und wird als solches behandelt. Das ist gerecht und das ist für jeden Menschen nachvollziehbar. Weshalb nun eine Erbschaft oder Schenkung doppelt besteuert werden soll, leuchtet mir nicht ein. Weshalb ein Erbe oder eine Schenkung vorne nicht mit Einkommenssteuer belegt, aber hinten zur Erbschaftssteuer herangezogen werden soll, ist nicht vernünftig begründbar und verursacht nur zusätzlichen und unnötigen Verwaltungs- und Kontrollaufwand. Erbschaft und Schenkung wird besteuert, so, wie jede andere Einkommensart. Das kostet nichts extra beim Aufwand und ist gegenüber Jedermann gerecht, weil gleichbehandelnd.

      Weshalb Erbschaft und Schenkung bis 500.000 € oder 1 Mio. € steuerfrei sein soll und weshalb es gerecht(er) sein soll, alle darüber liegenden Beträge vollständig zu enteignen, ist nicht vernünftig erklärbar, sondern ein neidmotivierter Angriff und leider eben ungerecht, denn irgendjemand hat einmal dafür gearbeitet und bereits damals ist es (im optimalen Fall) schon einmal versteuert worden.
      Deshalb soll es als Einkommen für den neuen Eigentümer, den Beschenkten oder Erben, behandelt werden, denn für diesen ist es ja ein Einkommen (es kommt Wert ein).
      Die Firma als Ausnahme ist ebenfalls nicht gerecht, wenn der Erbe oder Beschenkte kurz nach Erhalt die Firma vertickt oder Arbeitsplätze zusammenstreicht. Also sollen Bedingungen gestellt werden, wenn er es (vollständig) selbst behalten will. Ansonsten ist es Einkommen (es kommt Wert ein) und muss versteuert werden.

      Keine Ausnahmen mehr. Die Ausnahmen sind es, die beinahe immer ungerecht sind und Missbrauch provozieren.

      Bei »Außerdem sollten wir erklären, welche Einsparungen bei AA und FA an möglich sind.« weiß ich nicht sicher, was »AA« und »FA« sein sollen, ich vermute »ArbeitsAmt« und »FinanzAmt« und hier vermute ich, Du beziehst Dich auf Verwaltungskosten oder meinst Du Gesamtaufwand und Einnahmen oder wie oder was…?

      Wenn man eine ungenaue Frage stellt, kann man keine zielführende Antwort erwarten.
      Aber ich versuche es mal: Arbeitslosenversicherung fällt komplett weg, weil »Arbeitsvermittlung« keine Staatsaufgabe sondern Privatsache zwischen dem Arbeitskraft anbietenden Maurer und dem Arbeiter suchenden Bauunternehmer ist. Wenn einer oder beide sich bei der Suche von Dritten helfen lassen wollen, können das wiederum Dienstleister auf Honorarbasis tun. Was da der Staat soll, ist nicht vernünftig argumentierbar. Diese Meinung habe ich heute schon. Noch mehr wäre das so, wenn es ein BGE gäbe.

      Da also die »Agentur für Arbeit« abgeschafft wird, fließen alle zum Stichtag vorhandenen Gelder in den Topf, der für die Abwicklung nötig ist und der Überschuss fließt ins BGE.
      Der Angestellte und der Unternehmer haben dann weniger Lohnnebenkosten, weil die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ersatzlos gestrichen werden. Deshalb bleiben als Ersparnis und an das BGE fallend nur die Verwaltungskosten und nicht die Leistungszahlungen.

      Deshalb auch die Setzung der Einkommenssteuer auf 50 %, weil Mindereinnahmen des Staates an verschiedenen Stellen ausgeglichen werden müssen.
      In Summe fallen tatsächlich Mehreinnahmen an, weil bei 50 % Eink.-St. auf sämtliche Einkommen dann auch Einkommen besteuert werden, die heute an der Steuerpflicht vorbeigemogelt werden (Abschreibungsmöglichkeiten = legalisierter Betrug an der Mehrheit der Menschen) oder die heute gar keiner oder geringerer Einkommensteuerpflicht unterliegen (Geldgeschäfte).

      Eine Transaktionssteuer ist dann gar nicht mehr nötig und würde auch wieder nur die Ärmeren stärker treffen, als die Vermögenden.

      Beim FinanzAmt wird vielleicht gespart, weil Verfahrenswege vereinfacht und verkürzt werden, aber es kann auch genauso teuer wie oder teurer als heute werden, weil es mehr zu bearbeitende Fälle gibt, weil dann JEDER mindestens einen zu bearbeitenden Steuerfall einliefert, der irgendein Einkommen neben den BGE hat. Das wird man sehen und ist deshalb hier nicht explizit eingerechnet. Die hierfür zu berücksichtigenden Mehrkosten oder Ersparnisse beim Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand werden sich nicht so exorbitant auswirken, dass man darauf ein Scheitern oder ein Gelingen eines BGE stützen kann.

      Ich hoffe, ich konnte einige Dinge geraderücken.
      Bei weiteren Fragen: fragen!
      Bei Kritik: her damit!

      Herzlichen Dank für Deine Teilnahme.

      Viele Grüße
      Detlef

      1. „Aber ich versuche es mal: Arbeitslosenversicherung fällt komplett weg, weil »Arbeitsvermittlung« keine Staatsaufgabe sondern Privatsache zwischen dem Arbeitskraft anbietenden Maurer und dem Arbeiter suchenden Bauunternehmer ist. Wenn einer oder beide sich bei der Suche von Dritten helfen lassen wollen, können das wiederum Dienstleister auf Honorarbasis tun. Was da der Staat soll, ist nicht vernünftig argumentierbar. Diese Meinung habe ich heute schon. Noch mehr wäre das so, wenn es ein BGE gäbe.“

        „Was da der Staat soll, ist nicht vernünftig argumentierbar.“ …. ist es doch, denn:
        Vom BGE kann niemand eine Umschulung oder Fortbildung bezahlen … und auch keinen Umzug, wenn man woanders einen Job gefunden hat. Und einen Kredit bekommt man für seinen Umzug auch nicht, wenn man arbeitslos ist. Da geht nämlich bei vielen Banken direkt die Jalousie runter … mir ist genau deswegen mal ein Job-Angebot den Bach runter, obwohl ich mehr Geld bekommen hätte als im Job direkt vorher und auch in einer sehr viel billigeren Stadt gelebt hätte.

        1. „Vom BGE kann niemand eine Umschulung oder Fortbildung bezahlen“

          Das ist Sektor Bildung und nicht Arbeitsvermittlung und auf Arbeitsvermittlung beziehe ich mich.

          „und auch keinen Umzug, wenn man woanders einen Job gefunden hat“

          Hm… weshalb kann und soll da nicht der Unternehmer helfen, der dich einstellen will?
          Mit Grundeinkommen kannst du doch „nein“ sagen, wenn er dir beim vielleicht notwendigen Umzug nicht hilft.
          Der Staat hat damit gar nichts zu tun, denn das ist Angelegenheit zwischen dir und dem Unternehmer – du willst den Job, deshalb bist du bereit, umzuziehen und der Unternehmer will dich, deshalb kann er sich an deinem Umzug beteiligen.

          „Und einen Kredit bekommt man für seinen Umzug auch nicht, wenn man arbeitslos ist.“

          Abgesehen davon, dass man streiten könnte, ob es vernünftig ist, sich zu verschulden, um eine Erwerbsarbeit zu bekommen, ist auch das nicht Aufgabe des Staates, hier einzuwirken, denn das wiederum ist eine Frage der Verhandlung und Vereinbarung zwischen dir und der Bank.
          Aber mit einem Grundeinkommen steigt deine Kreditwürdigkeit… 😉

          Weder der Staat noch ein Grundeinkommen sollen dich vollständig entbinden, auch ein klein wenig zu deinen Angelegenheiten selbst beizutragen. Das Grundeinkommen soll dir dein Leben und deine Teilhabe ermöglichen. Wenn du also umziehen willst, musst du dafür sparen oder erwerbsarbeiten oder jemanden finden, der dir hilft – z. B. denjenigen, der dich einstellen will.

          So, wie es den Staat mit Grundeinkommen nicht interessieren soll, ob du erwerbstätig bist, so kann und darf es ihn auch nicht interessieren, ob du für eine Erwerbstätigkeit umziehen musst/kannst/willst.

          Wie du auf Arbeit kommst, ist ja auch deine eigene Angelegenheit. Die Firma interessiert nur, dass du (pünktlich) erscheinst – egal, wie du das anstellst.
          Und auch das wäre mit Grundeinkommen zukünftig verhandelbar…!

      2. Genau so sollte es sein! Das ist ja auch der Grund des BGE, eine gerechte Gesellschaft für die großen Veränderungen die auf uns zukommen! 35 Mio. zu 2,6 Mio ist ein Top Wert das sind 90%/7% !!
        Und die 7 Prozent sind ja keine armen Schlucker! Ich denke das ist akzeptabel und vor allem gerecht!
        Wenn man sieht wie momentan die Arm/Reich Verhältnisse sind kann man dem nur zustimmen.
        Die hohen Einkommen sollten sich wirklich fragen ob Ihnen ein paar Euro mehr, wert sind in einer Gesellschaft zu Leben, die so gespalten ist wie es momentan ist und noch schlimmer werden wird!

  2. Ich bin grundsätzlich für das BGE, ohne wenn und aber! Das Problem sehe ich in der Akzeptanz der Finanzierung. Was bringt mir das BGE von 1.000€, wenn durch die Höhe der MwSt, der Einkommenssteuer die Preise und Mieten steigen, gleiches gilt für den gesamten Gesundheitsbereich, deren Beiträge sich ebenfalls erheblich erhöhen. Ein Unternehmer will bzw. muss eine Rendite erzielen und dabei berücksichtigt er bei der Preisfestlegung alle Kosten und somit auch die Steuern. Bei Single und Ehepaaren mag die Rechnung noch positiv aussehen, nur was ist mit der 5-köpfigen Familie, die einen hohen Anteil des Einkommens für den täglichen Bedarf aufbringen muss? Gerade bei denen, und solche Familien müssen wir heute mehr denn je unterstützen, reißt jede Preiserhöhung ein gewaltiges Loch in die Familienkasse.

    1. Ich habe hier mal als eine Übersicht zusammengestellt, welche Fragen ich bisher hier im Blog konkret beantwortet habe.
      Darüber hinaus steht in meinen anderen Artikeln ganz viel, wie ich das sehe.
      Eigentlich sollte sich damit Dein Fragenkomplex beantworten lassen.
      Wenn du es etwas konkreter brauchst, versuch bitte, deine Frage konkreter und ein klein wenig kürzer zu fassen.
      Herzlichen Dank und viele Grüße
      Detlef Jahn

  3. Es ist sehr schön, daß Du konkrete Zahlen vorlegst. Denn genau das machen viele BGE -Befürworter nicht. Jedoch hast Du hier die Bruttokosten berechnet, die in der Realität gar nicht vorkommen und dann den gesamten Sozialetat zur Finanzierung aufgewendet. Das geht jedoch nicht, weil dann keine zusätzlichen Leistungen mehr übrig bleiben für Behinderte, Pflegebedürftige und Rentner mit höherem Rentenanspruch. Diese sind jedoch in erheblichem Umfang nötig, weil man ein BGE für alle nicht so hoch bekommen kann, daß es auch für diese Gruppen reicht, um ihre berechtigten Ansprüche abzudecken. Denn das ist wegen zu hoher Kosten nicht finanzierbar.

    Glücklicherweise kostet ein BGE von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder in Verbindung mit 50% Grenzbelastung auf jeden hinzuverdienten Euro auch unter ungünstigen Annahmen nur 200 Milliarden Euro pro Jahr!

    Annahmen:

    7 Millionen Erwachsene leben nur vom BGE.
    Kosten: 1.000 x 12 x 7.000.000 = 84 Milliarden.

    5 Millionen haben einen Hinzuverdienst unter 2.000 Euro (Transfergrenze) bei einem angenommenem Durchschnittseinkommen von nur 800 Euro (nur 80% des Mittelwertes zwischen 0 und 2.000 Euro). Das ergibt einen Transferentzug von 400 Euro pro Monat und damit 600 Euro Transfer pro Person im Monat.
    600 x 12 x 5.000.000 = 36 Milliarden.

    Kosten für die Kinder:
    500 x 12 x 13.300.000 = 79,8 Milliarden. Gerundet 80 Milliarden.
    84 + 36 + 80 = 200 Milliarden.

    Das ist realistisch! Die 900 Milliarden Bruttokosten sind ein reines Phantasieprodukt und kommen in der Realität nicht vor!

    Man muß also auch berücksichtigen, daß es Nettozahler gibt, für die keinerlei Kosten entstehen (Hinzuverdienst oberhalb der Transfergrenze); und Personen, die unter der Transfergrenze hinzuverdienen. Für die entstehen verminderte Kosten.

    Rechne einfach mal das verfügbare Einkommen aus: 1.000 Euro BGE + 50% vom Bruttolohn obendrauf und vergleiche dieses verfügbare Einkommen mit dem Bruttolohn:
    Oberhalb der Transfergrenze ist es unter dem Bruttolohn; genau auf der Transfergrenze ist es gleich dem Bruttolohn; und unter der Transfergrenze ist es über dem Bruttolohn.

    Transfergrenze: 1.000 Grundeinkommen : 50% Grenzbelastung = 2.000 Euro

    Oberhalb der Transfergrenze ist daher das Grundeinkommmen als Steuerermäßigung zu verbuchen (verursacht verminderte Einnahmen, keine Kosten!); und unterhalb der Transfergrenze sind die 50% auf den Hinzuverdienst als Transferentzugsrate zu verbuchen (verursacht verminderte Ausgaben; keine Einnahmen!)

    Und bei diesen 200 Milliarden Euro Kosten sind natürlich zusätzliche Sozialleistungen in enormen Umfang finanzierbar! Genauso, wie es sein muß und sein soll!

    1. Herzlichen Dank für deine Anmerkungen.

      Es ist sehr schön, daß Du konkrete Zahlen vorlegst. Denn genau das machen viele BGE -Befürworter nicht.

      Naja, konkrete Zahlen sind das Wichtigste, um den Menschen zu zeigen, dass alles sehr viel weniger kompliziert ist, als gemeinhin befürchtet, und werden einfach insgesamt viel zu selten dargestellt – oder zu kompliziert.

      Jedoch hast Du hier die Bruttokosten berechnet, die in der Realität gar nicht vorkommen und dann den gesamten Sozialetat zur Finanzierung aufgewendet.

      Ein Argument, das nur theoretisch richtig ist, denn was in der Realität vorkommt, kann man (vorher) nicht wissen, sondern nur annehmen. Deshalb rechnet man (wenn man seriös bleiben will) mit Bruttozahlen.

      Das geht jedoch nicht, weil dann keine zusätzlichen Leistungen mehr übrig bleiben für Behinderte, Pflegebedürftige und Rentner mit höherem Rentenanspruch.

      Doch, denn ich habe geschrieben:
      »Beträge, die auch nach Einführung eines BGE notwendig bleiben, weil die Betroffenen einen konkreten Mehrbedarf haben (den sie dann auch jeweils begründen müssen), sind hier ebenfalls nicht aufgeführt, wie z. B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.«

      Diese sind jedoch in erheblichem Umfang nötig, weil man ein BGE für alle nicht so hoch bekommen kann, daß es auch für diese Gruppen reicht, um ihre berechtigten Ansprüche abzudecken. Denn das ist wegen zu hoher Kosten nicht finanzierbar.

      Gehört ja auch nicht in den Topf »Grundeinkommen«, sondern ist darüber hinaus gehende Sozialausgabe, die selbstverständlich neben dem Grundeinkommen finanziert werden muss. Notwendige Ausgaben, die über die bereits vorhandenen Budgets hinausgehen, können über andere Steuern und Abgaben erfasst werden, die ja nicht alle plötzlich verschwinden, weil es ein Grundeinkommen gibt.

      Glücklicherweise kostet ein BGE von 1.000 Euro für Erwachsene und 500 Euro für Kinder in Verbindung mit 50% Grenzbelastung auf jeden hinzuverdienten Euro auch unter ungünstigen Annahmen nur 200 Milliarden Euro pro Jahr!

      Annahmen:
      7 Millionen Erwachsene leben nur vom BGE.
      Kosten: 1.000 x 12 x 7.000.000 = 84 Milliarden.

      5 Millionen haben einen Hinzuverdienst unter 2.000 Euro (Transfergrenze) bei einem angenommenem Durchschnittseinkommen von nur 800 Euro (nur 80% des Mittelwertes zwischen 0 und 2.000 Euro). Das ergibt einen Transferentzug von 400 Euro pro Monat und damit 600 Euro Transfer pro Person im Monat.
      600 x 12 x 5.000.000 = 36 Milliarden.

      Kosten für die Kinder:
      500 x 12 x 13.300.000 = 79,8 Milliarden. Gerundet 80 Milliarden.
      84 + 36 + 80 = 200 Milliarden.

      Das ist realistisch!

      Das ist willkürliche Rechnerei, die nicht zielführend ist.
      Was ist, wenn 25 Millionen Menschen keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen wollen und 9 Millionen einen Verdienst aus Erwerbsarbeit von unter 2.000 Euro haben?
      Und woher kommen die 500 Euro für Kinder – habe ich das irgendwo beschrieben?
      Weshalb erhalten Kinder nur die Hälfte, weshalb nicht nur ein Drittel oder 3 Viertel – sind sie keine vollwertigen »Mitglieder unserer politischen Gemeinschaft« (Netzwerk Grundeinkommen: »Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglieder gewährt.«)?

      Die 900 Milliarden Bruttokosten sind ein reines Phantasieprodukt und kommen in der Realität nicht vor!

      Doch, sie sind eine sehr reale Summe, die sehr real an die Menschen ausgezahlt werden soll.
      Ob sie buchhalterisch wegen Verrechnungen oder Zeitversatz nicht erst vollständig erbracht werden muss, um danach ausgezahlt werden zu können, spielt für die Berechnung keine Rolle. Jeder geplante Haushalt wird vorab errechnet und es werden Summen aufgerufen, die sehr theoretisch sind, weil die Einnahmen und auch die Ausgaben erst später und selten bis niemals in einer vollen Summe auf einen Schlag entstehen. Das ändert aber nichts an den rechnerischen Summen, die eben für eine seriöse Haushaltsplanung möglichst realitätsnah und vollständig vorher ermittelt werden müssen – auf der (erwünschten) Ausgabenseite zuerst, damit ich sehen kann, wie viel Einnahmen ich benötige und um zu überlegen, woher ich das Geld bekommen werde. Und wenn sich zeigen sollte, dass ich die (gewünschten) Einnahmen auf keinem vernünftigen Weg erzielen kann, dann muss ich die Ausgaben(planung) kürzen.

      Man muß also auch berücksichtigen, daß es Nettozahler gibt, für die keinerlei Kosten entstehen (Hinzuverdienst oberhalb der Transfergrenze); und Personen, die unter der Transfergrenze hinzuverdienen. Für die entstehen verminderte Kosten.

      Da ich aber vorher nicht wissen kann, wie viele das sein werden, kann ich nur die Jetzt-Zahlen nehmen und darauf beruhend eine Kalkulation vornehmen, um den Mechanismus zu zeigen, wie eine Finanzierung gestaltet werden kann.
      Die konkreten Zahlen zeigen sich in jedem Fall erst in der realen Praxis. Und dann wird es darauf ankommen, auf welche Weise die Berechnung eines Grundeinkommens durchgeführt wird und wie die konkreten Durchführungen der Bereitstellung der Gelder gestaltet sein werden – siehe auch »Wie kommt das Grundeinkommen in die Welt?« und »Es geht immer ums Geld«.

      Rechne einfach mal das verfügbare Einkommen aus: 1.000 Euro BGE + 50% vom Bruttolohn obendrauf und vergleiche dieses verfügbare Einkommen mit dem Bruttolohn:
      Oberhalb der Transfergrenze ist es unter dem Bruttolohn; genau auf der Transfergrenze ist es gleich dem Bruttolohn; und unter der Transfergrenze ist es über dem Bruttolohn.
      Transfergrenze: 1.000 Grundeinkommen : 50% Grenzbelastung = 2.000 Euro
      Oberhalb der Transfergrenze ist daher das Grundeinkommmen als Steuerermäßigung zu verbuchen (verursacht verminderte Einnahmen, keine Kosten!); und unterhalb der Transfergrenze sind die 50% auf den Hinzuverdienst als Transferentzugsrate zu verbuchen (verursacht verminderte Ausgaben; keine Einnahmen!)

      Vorsicht – hier kommt es drauf an, ob du das jetzt von Staatsseite oder von Betroffenenseite betrachtest – das hast du nicht definiert.
      Wenn du dir »35 Millionen Bessergestellte« ansiehst, zeige ich, wie sich ein Grundeinkommen auswirkt. In meinem Konzept sage ich, das Grundeinkommen wird nicht mit anderen Einkommen verrechnet (negative Einkommensteuer), sondern es wird ausgezahlt – Punkt. Alle anderen Einkommen werden ganz normal über die Steuereintreibungsmechanismen abgerechnet – Punkt.
      Natürlich entspricht das (theoretisch-rechnerisch und praktisch-buchhalterisch) einer negativen Einkommensteuer, aber es ist argumentativ für Otto-Normalmensch leichter verstehbar, wenn ich es eben nicht so nenne und auch nicht so handhabe.
      Abgesehen davon, dass die (echte) negative Einkommensteuer konzeptionell Nachteile hat und der Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens entgegensteht, wie ich in »13: Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen« beantwortet habe.

      Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung leisten.
      Weiterführende Fragen sind herzlich willkommen.

      Viele Grüße
      Detlef Jahn

      1. Hallo Detlef!

        „Das ist willkürliche Rechnerei, die nicht zielführend ist.“

        Man muß immer von bestimmten Annahmen ausgehen, sonst kann man ja gar nicht rechnen! Und meine Annahmen sind konservativ kalkuliert (das heißt ziemlich ungünstig). Eines steht fest: Die Bruttokosten kann es nicht geben, denn dann würden ja alle etwas bekommen und niemand etwas zahlen.

        „Was ist, wenn 25 Millionen Menschen keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen wollen und 9 Millionen einen Verdienst aus Erwerbsarbeit von unter 2.000 Euro haben?“

        Dann wären die Kosten bei knapp 445 Milliarden Euro. Niemals sind es 900 – 1.000 Milliarden!

        „Und woher kommen die 500 Euro für Kinder – habe ich das irgendwo beschrieben?“

        Nein. Das habe ich selbst festgesetzt.

        „Weshalb erhalten Kinder nur die Hälfte, weshalb nicht nur ein Drittel oder 3 Viertel – sind sie keine vollwertigen »Mitglieder unserer politischen Gemeinschaft«“

        Das ist ein Mißverständnis! Alle Zahlungen kommen in einer Familie in einen Topf. Daher spielt es keine Rolle, wie hoch das Kindergrundeinkommmen für sich genommen ist. Nur die Gesamtsumme zählt:

        Eine vierköpfige Familie, die nur von Sozialleistungen lebt, hat heute 2.047 Euro. Nach meinem Vorschlag hat sie insgesamt 3.000 Euro Grundeinkommen. Das sind 953 Euro mehr pro Monat = + 46,6%.

        „>> Die 900 Milliarden Bruttokosten sind ein reines Phantasieprodukt und kommen in der Realität nicht vor! <<

        Doch, sie sind eine sehr reale Summe, die sehr real an die Menschen ausgezahlt werden soll."

        Nein, die Summe ist nicht real. Bei den Nettozahlern erhält das Finanzamt die Summe des Grundeinkommens am Monatsende wieder zurück, so daß zur Vorfinanzierung per Kredit lediglich die Zinskosten dazukommen (etwa 0,25% pro Monat = 2,50 Euro). Bei Verrechnug des BGE mit den 50% Grenzbelastung entfallen die Zinskosten.

        "Ob sie buchhalterisch wegen Verrechnungen oder Zeitversatz nicht erst vollständig erbracht werden muss, um danach ausgezahlt werden zu können, spielt für die Berechnung keine Rolle."

        Doch, genau das spielt eine große Rolle!
        "Vorsicht – hier kommt es drauf an, ob du das jetzt von Staatsseite oder von Betroffenenseite betrachtest – das hast du nicht definiert."

        Doch, das habe ich genau definiert. Verfügbares Einkommen ist doch ganz klar. Das ist die Betroffenenseite. Also: Rechne mal nach!

        "In meinem Konzept sage ich, das Grundeinkommen wird nicht mit anderen Einkommen verrechnet (negative Einkommensteuer), sondern es wird ausgezahlt – Punkt."

        Es werden nicht andere Einkommen verrechnet, sondern es werden die 50% vom zusätzlichen Einkommen mit den 1.000 Euro Grundeinkommen verrechnet, was die Zinskosten vermeidet und exakt den gleichen Saldo ergibt wie bei Auszahlung.

        Du gehst einkaufen und bekommst für Deine Pfandflaschen 2 Euro Pfand in bar und zahlst anschließend die volle Rechnung für den neuen Einkauf. Oder Du bekommmst die 2 Euro nicht ausgezahlt, sondern stattdessen einen Pfandbon über 2 Euro und Du zahlst daher zwei Euro weniger für den neuen Einkauf. Das Ergebnis ist in beiden Fällen absolut gleich.

        "Abgesehen davon, dass die (echte) negative Einkommensteuer konzeptionell Nachteile hat und der Bedingungslosigkeit eines Grundeinkommens entgegensteht,…"

        Eine Verrechnung ändert nichts an der Bedingungslosigkeit. Einziger Nachteil ist, daß das verfügbare Einkommen bei nicht vorhandenen Ersparnissen eventuell im ersten Monat eines Beschäftigungsverhältnisses nicht reicht (nur im ersten Monat!) Also verzichtet man einfach im ersten Monat auf die Verrechnung und läßt diese erst im zweiten Monat einsetzen! Dauerhaft auf die Verrechnung verzichtet wird lediglich bei Personen mit schwankenden Einkünften. Macht man es so, erhöhen sich die tatsächlichen Kosten lediglich im Promilleberecih (0,1% – 0,2%) über die Nettokosten hinaus.

        Ich verstehe auch nicht, wieso Du an den überhöhten und irrealen Bruttokosten festhältst. Diese Zahlen sind derartig hoch, daß sie psychologisch sehr ungünstig wirken und daher die Durchsetzung eines BGE völlig unmöglich machen. Das ist wirklich ein fettes Eigentor! Deshalb lieben ja auch die Gegner des BGE die Bruttokosten so sehr!

        "Ich hoffe, ich konnte etwas Aufklärung leisten."

        Das ist bei mir nicht nötig. Ich bin schon aufgeklärt!

        "Weiterführende Fragen sind herzlich willkommen."

        Ich zeichne mich dadurch aus, daß ich aufgrund jahrelanger intensiver Beschäftigung mit dem Thema BGE dazu keinerlei Fragen habe; nur 1.000 Antworten. Insofern sind wir Konkurrenten.

        Viele Grüße

        Robert Bleilebens

        1. Hallo Robert,
          herzlichen Dank für deine Rückmeldung und die näheren Erklärungen.

          Das ist bei mir nicht nötig. Ich bin schon aufgeklärt!

          Aber die Mitleser vielleicht nicht alle und auch ich bin lernwillig.
          Ein „Ich bin schon aufgeklärt.“ würde ich nicht bringen, das klingt sehr arrogant.
          Jede/r kann immer noch etwas hinzulernen – und sei es nur, sich besser zu formulieren, um besser verstanden zu werden.

          Ich zeichne mich dadurch aus, daß ich aufgrund jahrelanger intensiver Beschäftigung mit dem Thema BGE dazu keinerlei Fragen habe; nur 1.000 Antworten.

          Viele Antworten zu haben, schützt weder vor Irrtum, noch vor Missverständnis.
          Und wer keine Fragen mehr hat (zu haben glaubt), ist noch lange nicht weise.

          »Sei dir bewußt, was du weißt. Was du hingegen nicht weißt, das gib zu. Das ist das richtige Verhältnis zum Wissen.« (Konfuzius)

          Insofern sind wir Konkurrenten.

          Das ist schade. Ich dachte, dass wir beide ein reales (bedingungsloses) Grundeinkommen anstreben. Daher sollten wir Kooperanten sein und nicht Konkurrenten.

          Viele Grüße
          Detlef

          1. Hallo Detlef

            „>>Das ist bei mir nicht nötig. Ich bin schon aufgeklärt!<>Ich zeichne mich dadurch aus, daß ich aufgrund jahrelanger intensiver Beschäftigung mit dem Thema BGE dazu keinerlei Fragen habe; nur 1.000 Antworten.<>Insofern sind wir Konkurrenten.<<

            Das ist schade. Ich dachte, dass wir beide ein reales (bedingungsloses) Grundeinkommen anstreben. Daher sollten wir Kooperanten sein und nicht Konkurrenten."

            Ich finde das auch schade! Ja, wir sollten kooperieren. Bisher ist es aber leider nicht so. Wenn ich diese Rechnung aufmache (mit den 200 Milliarden Kosten) gegenüber Leuten, die behaupten, daß es fast 1.000 Milliarden kostet, dann freuen die sich nicht etwa darüber, daß die Kosten viel niedriger sind und man es so viel besser durchsetzen kann (das fände ich eigentlich angemessen!); sie übernehmen das auch nicht, sondern gehen stattdessen auf Abwehr – und das ohne auf meine Rechnung einzugehen. So läuft es immer! Und das ist das typische Verhalten zur Abwehr von Konkurrenz – wohl lange eingeübt in unserer Gesellschaft. Das ist echt traurig und frustrierend!

            Also: Mehr Kooperation – ja bitte!

            Viele Grüße
            Robert

          2. Also bitte…
            Ich bin ja nicht auf Abwehr gegangen, sondern lediglich (noch) nicht inhaltlich/ausführlich darauf ein.
            Und mein „Hallo Robert,
            herzlichen Dank für deine Rückmeldung und die näheren Erklärungen.“
            ist wohl eher nicht „abwehrend“ oder?!

            Wenn ich hätte abwehrend sein wollen, hätte ich dann nicht anders reagiert?
            Hier ist also gar nichts traurig und frustrierend.

            Viele Grüße
            Detlef

  4. Hallo Detlef

    „Also bitte…
    Ich bin ja nicht auf Abwehr gegangen, sondern lediglich (noch) nicht inhaltlich/ausführlich darauf ein.“

    Stimmt! Ich habe ja auch die allgemein übliche Reaktion beschrieben. Und Du hast ja selbst geschrieben, daß Du inhaltlich noch nicht ausführlich auf meine Rechnung eingegangen bist. Also nimm Dir mal ein paar Tage Zeit und mach mal die Rechnung (Grundeinkommen + 50% vom Bruttolohn) und vergleiche dieses verfügbare Einkommen mit dem Bruttolohn!

    „Und mein „Hallo Robert,
    herzlichen Dank für deine Rückmeldung und die näheren Erklärungen.“
    ist wohl eher nicht „abwehrend“ oder?!“

    Stimmt!

    „Wenn ich hätte abwehrend sein wollen, hätte ich dann nicht anders reagiert?“

    Wahrscheinlich schon.

    „Hier ist also gar nichts traurig und frustrierend.“

    Es geht ja hier nicht nur um Deine Reaktion, sondern um die Behauptung vieler BGE-Befürworter, die Kosten lägen bei etwa 1.000 Milliarden. (Mun Ho hat auf Facebook gestern sogar von bis zu 1,5 Billionen gesprochen: „Das ist doch einfach zu rechen: 1 bis 1,5 Billionen brauchen wir für das BGE pro Jahr.“)

    Immer und immer wieder kommt dieser Unsinn; sogar von intelligenten Leuten (denn Mun Ho ist nicht dumm!)

    Und das ist sehr wohl frustrierend, weil diese Rechnung eben falsch ist und derartige Summen unfinanzierbar sind. Das bedeutet: Das BGE wäre bei diesen Kosten nicht realisierbar. Das finde ich sehr traurig, sich ständig solche Eigentore zu schießen!

    Viele Grüße
    Robert

    1. weil diese Rechnung eben falsch ist und derartige Summen unfinanzierbar sind. Das bedeutet: Das BGE wäre bei diesen Kosten nicht realisierbar.

      Naja, kommt aber auch ein wenig drauf an, wie man es betrachtet/erklärt.
      Du gehst davon aus, dass die Beträge gegengerechnet werden, wie sie hereinkommen oder ausgegeben werden, also im zeitlichen Verlauf Zug um Zug, wie es ja auch in der Realität passiert.
      Das ist technisch/mathematisch und vom realen Ablauf her korrekt, ist aber für sehr viele Menschen schwer vorstellbar – wenn schon »nicht dumme Menschen«, wie der Genannte oder ich, da anders argumentieren oder scheinbar anderer Meinung sind.
      In meiner Aufstellung ist es für viele Menschen einfacher dargestellt (denke ich), dass die Rechnung insgesamt aufgeht.
      Das ist es, was ich ja eigentlich nur zeigen will.
      Das hat wenig mit der Ausführungspraxis zu tun, ist aber so knapper darstellbar und übersichtlicher, weil Otto-Normalmensch nun mal ganz genau diese Frage stellt: »Was kostet es im Jahr?«

      Aber wenn man es so insgesamt als Konzept darstellen will, muss man es besser erklären – vor allem auch, wie es in der Praxis durchgeführt wird.
      Und dafür helfen (mir) sicher deine Erklärungen. Ich muss mir das in Ruhe durcharbeiten und überdenken, damit ich da was draus machen kann, was mir entspricht – ich muss es ja dann meinen Lesern darstellen.

      Am Ende gibt es keine alleinige Wahrheit oder eine alleinige »richtige« Erklärungsmethode.
      Aber es wird zählen, ob wir Befürworter irgend eine Einigung über das »Wie« finden werden. Solange wir selbst das Thema zertrampeln, werden wir kein bGE bekommen oder eins, was uns nicht gefallen wird.

      Viele Grüße
      Detlef

      1. Hallo Detlef,

        „Naja, kommt aber auch ein wenig drauf an, wie man es betrachtet/erklärt.“

        So ist es!

        „Du gehst davon aus, dass die Beträge gegengerechnet werden, wie sie hereinkommen oder ausgegeben werden, also im zeitlichen Verlauf Zug um Zug, wie es ja auch in der Realität passiert.“

        Ganz genau! So bekommt man realistische Kosten und realistische Einnahmen.

        „Das ist technisch/mathematisch und vom realen Ablauf her korrekt, ist aber für sehr viele Menschen schwer vorstellbar – wenn schon »nicht dumme Menschen«, wie der Genannte oder ich, da anders argumentieren oder scheinbar anderer Meinung sind.“

        Ja, stimmt. Zu Anfang erscheint meine Betrachtung etwas komplizierter. Wenn man sie aber genau erklärt und dazu auch Beispiele gibt, dann ist sie völlig logisch und einleuchtend.

        „In meiner Aufstellung ist es für viele Menschen einfacher dargestellt (denke ich), dass die Rechnung insgesamt aufgeht.“

        Ich weiß, was Du meinst:

        Du rechnest mit Bruttokosten und Bruttoeinnahmen;
        und ich rechne mit Nettokosten und Nettoeinnahmen.

        Das Problem dabei:

        Die Gegner rechnen nur mit den Bruttokosten, rechnen aber nicht die Bruttoeinnahmen dagegen. Denn sie wollen ja, daß das BGE nicht kommt! Und bei so hohen Zahlen von fast 1.000 Milliarden Euro können sie das auch schaffen. Diese Zahl ist eben in ihrer Wirkung sehr ungünstig. 200 Milliarden Euro dagegen sind viel günstiger, weil der Betrag eben nur ein Fünftel der Bruttokosten beträgt. Und genau das ist ein ganz großer Vorteil für die Durchsetzung des BGE!

        „Das ist es, was ich ja eigentlich nur zeigen will.“

        O.K.

        „Das hat wenig mit der Ausführungspraxis zu tun, ist aber so knapper darstellbar und übersichtlicher, weil Otto-Normalmensch nun mal ganz genau diese Frage stellt: »Was kostet es im Jahr?«“

        Das ist mir klar. Die meisten BGE-Befürworter rechnen ja auch so, weil es für sie so selbstverständlich ist. Komischerweise ist es für mich selbstverständlich, es Netto und im Saldo zu rechnen. Das habe ich immer schon so gemacht. Da sieht man mal wieder, wie unterschiedlich die Menschen sind!

        „Aber wenn man es so insgesamt als Konzept darstellen will, muss man es besser erklären – vor allem auch, wie es in der Praxis durchgeführt wird.“

        Ja! Es ist erklärungsbedürftig!

        „Und dafür helfen (mir) sicher deine Erklärungen. Ich muss mir das in Ruhe durcharbeiten und überdenken, damit ich da was draus machen kann, was mir entspricht – ich muss es ja dann meinen Lesern darstellen.“

        Sehr schön! Man muß ja die Dinge mit eigenen Worten darstellen können, um andere zu überzeugen.

        Du bist der Erste, der meine Rechnung nicht einfach beiseite legt, sondern echtes Interesse daran zeigt. Das ist sehr schön und stimmt mich optimistisch!

        Vielen Dank!

        Viele Grüße
        Robert

        1. Man muss also erklären und differenzieren, dass ich über die Gesamtbeträge spreche, die bewegt werden und du über die Kosten, die zusätzlich erforderlich sind.

          (Der Schüler) Zi-lu sprach zu Konfuzius: »Wenn Euch der Herrscher des Staates Wei die Regierung anvertraute – was würdet Ihr zuerst tun?« Der Meister antwortete: »Unbedingt die Worte richtigstellen.« Darauf Zi-lu: »Damit würdet Ihr beginnen? Das ist doch abwegig. Warum eine solche Richtigstellung der Worte?« Der Meister entgegnete: »Wie ungebildet du doch bist, Zi-lu! Der Edle ist vorsichtig und zurückhaltend, wenn es um Dinge geht, die er nicht kennt. Stimmen die Worte und Begriffe nicht, so ist die Sprache konfus. Ist die Sprache konfus, so entstehen Unordnung und Mißerfolg. Gibt es Unordnung und Mißerfolg, so geraten Anstand und gute Sitten in Verfall. Sind Anstand und gute Sitten in Frage gestellt, so gibt es keine gerechten Strafen mehr. Gibt es keine gerechten Strafen mehr, so weiß das Volk nicht, was es tun und was es lassen soll. Darum muß der Edle die Begriffe und Namen korrekt benutzen und auch richtig danach handlen können. Er geht mit seinen Worten niemals leichtfertig um.«
          Konfuzius (551-479 v.Chr.), chin. Philosoph, bestimmend für die Gesellschafts- u. Sozialordnung Chinas
          Quelle: http://www.zitate.de/db/ergebnisse.php?sz=4&stichwort=&kategorie=&autor=Konfuzius

          eine andere Interpretation, vielleicht ist es dann besser verständlich:

          »Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte. Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht. Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste. Darum achte man darauf, daß die Worte stimmen. Das ist das Wichtigste von allem.«
          Konfuzius (551-479 v.Chr.), chin. Philosoph, bestimmend für die Gesellschafts- u. Sozialordnung Chinas
          quelle: http://www.zitate.de/db/ergebnisse.php?sz=4&stichwort=&kategorie=&autor=Konfuzius

          1. Hallo Detlef,

            „wenn also z.b. ich auf meinem blog schreibe, dass die eine billion, die ein bGE kostet, locker hereingeholt werden können und das auch berechne und zeige, dann rede/schreibe ich eben NICHT davon, wieviel es KOSTET (gegenüber heute), sondern meine damit, wieviel geld für ein bGE insgesamt bewegt werden muss und wo es herkommt.“

            Genau das meine ich auch! Ich finde die Aussage von Konfuzius sehr richtig, genau auf die Worte und deren Bedeutung zu achten; jedoch habe ich nie im Zusammenhang mit den 200 Milliarden Euro von zusätzlichen Kosten gesprochen, sondern immer von den tatsächlichen Gesamtkosten.

            Da es ja heute leider eine ganze Reihe von Personen gibt, die weniger als 1.000 Euro monatlich haben und man das nicht durch Kürzungen bei anderen kompensieren sollte, entstehen tatsächlich Mehrkosten gegenüber heute; jedoch nur im moderaten Bereich. Also weit weniger als 200 Milliarden Euro!

            Viele Grüße

            Robert

          2. Hallo Robert,
            Vielleicht solltest du mal deinen Blog, wo du das vorrechnest, hier verlinken…
            Ich verstehe nämlich nicht, wie du Gesamtausgaben von einer Billion mit 200 Mrd. Euro bezahlen kannst.
            Viele Grüße
            Detlef

  5. Hallo Detlef,

    „Vielleicht solltest du mal deinen Blog, wo du das vorrechnest, hier verlinken…
    Ich verstehe nämlich nicht, wie du Gesamtausgaben von einer Billion mit 200 Mrd. Euro bezahlen kannst.“

    Ganz einfach: Die Gesamtausgaben sind bei meinem Konzept eben nur 200 Milliarden Euro!

    Und bei Deinem sind sie auch nicht 1.000 Milliarden Euro, sondern 301,6 Milliarden Euro (+ 80 Milliarden Euro durch das höhere Kindergrundeinkommen + 21,6 Milliarden Euro Zinskosten durch Nicht-Verechnung).

    Schau mal nach auf Facebook!

    Viele Grüße
    Robert

    1. Ich habe inzwischen das alles nochmal betrachtet und bin selbst etwas ärgerlich über mich selber, denn ich habe gleich am Anfang etwas Wichtiges übersehen.

      Du schriebst in deinem ersten Kommentar hier:

      Es ist sehr schön, daß Du konkrete Zahlen vorlegst. Denn genau das machen viele BGE -Befürworter nicht. Jedoch hast Du hier die Bruttokosten berechnet, die in der Realität gar nicht vorkommen und dann den gesamten Sozialetat zur Finanzierung aufgewendet.

      Nur habe ich in meinem Blogartikel oben mit keinem Wort die Kosten eines bGE berechnet oder angegeben.
      Ich habe lediglich vorgerechnet, dass das Geld für die Finanzierung locker vorhanden ist. Ich habe nämlich nur vorgerechnet und aufgezählt woher welche Summen eintreibbar sind, die für ein bGE verwendet werden können.
      So rein argumentativ ist das ein Riesenunterschied.

      Soll aber keine Ausrede sein – ich habe deine Rechnung auf Facebook gesehen und werde das in einem eigenen Blogartikel nochmal aufrollen.
      Ich schlage vor, dass wir das hier an dieser Stelle erstmal nicht weiter ausufern lassen. Ich glaube, auch die Mitleser können sich jetzt ein ziemlich gutes Bild davon machen, was wir jeweils meinen und darstellen wollen.

      Wir können ja dann nochmal von vorn diskutieren, wenn ich den anderen Blogartikel hier veröffentlicht habe – ich setze dann hier auch einen Link rein.

      Ich danke dir herzlich für die guten Anregungen und die sachliche Diskussion.

      Viele Grüße
      Detlef

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