8 Maßnahmen, die einen Neustart ermöglichen

[aktualisiert am 23.1.2020]

Wir sind die erste Generation, die über das nötige Wissen und über genügend materielle und technologische Möglichkeiten verfügt – aber wir sind die letzte Generation, die noch aus freier Entscheidung handeln kann, um Schlimmstes zu verhindern.

Wir müssen handeln – für verhandeln ist keine Zeit mehr, wenn wir den ökologischen Kollaps der Erde noch verhindern wollen.

Die Ursachen sind bekannt und können mit wenigen grundsätzlichen Entscheidungen zumindest erst einmal gebremst werden – aber um eine relevante Wirkung zu zeigen, ist eine schnelle, entschlossene Vollbremsung nötig.

In der gesamten Geschichte ihrer Existenz haben die Großunternehmen und vor allem die Finanzindustrie gezeigt, dass sie ohne Zwang von Seiten der Gesetzgebung niemals freiwillig zum Zwecke des Gemeinwohls, des Umweltschutzes oder der Menschenrechte beitragen. Der eigene Vorteil und die Maximierung des eigenen Profits waren und sind einziges Handlungsziel der privaten Wirtschaft. Keine Errungenschaft, die wirklich dem friedlichen Gemeinwohl diente, Menschen vor Verletzung schützte oder die Umwelt schonte, wurde jemals freiwillig und aufgrund eigener aktiver Initiative von privaten Wirtschafts- oder Finanzunternehmen eingeleitet. Immer mussten Sie gesetzlich gezwungen werden. Sicherheitsgurt und Katalysator im Auto sind nur zwei aktuelle Beispiele. Erst als sie gesetzliche Vorschrift wurden, kamen sie in Großserie zum Einsatz. Viele technische Errungenschaften wurden entwickelt, aber nie eingeführt, weil sie den Profit nicht vergrößert hätten – dass sie ökologisch positiv gewirkt oder die Sicherheit verbessert hätten, war egal.

Und weil das bisher immer so war, muss die Großindustrie und vor allem die Finanzwirtschaft eingehegt werden, um den Menschen und unseren Gesellschaften die nötigen Grundlagen zu geben, damit sie in eine positive Richtung aufbrechen und ein Lebens-, Organisations- und Wirtschaftssystem finden und entwickeln, das den Herausforderungen des Klimawandels entgegentreten kann, Lösungen findet für die Ernährung der weltweiten Bevölkerung und die Auswirkungen beseitigt und heilt von hunderten Jahren Kolonialisierung und daraus erwachsener und bis heute anhaltender Ausbeutung, Unterdrückung und Umweltzerstörung.

Ich fordere die gesetzgeberischen Organe dazu auf, folgende acht Entscheidungen in kürzester Frist zu realisieren – am sinnvollsten zeitgleich und parallel, auch mit »Weitere Maßnahmen für einen Neustart« – und noch besser gemeinsam mit anderen Ländern, nicht nur in Europa:

1 Subventionen

Sämtliche öffentlich-staatlichen und EU-Subventionen für Unternehmen und Einrichtungen der Privatwirtschaft werden sofort, vollständig und ersatzlos gestrichen.

Stiftungen und andere gesellschaftliche Organisationen erhalten Subventionen nur unter dem Vorbehalt des neuen Nachweises der Gemeinnützigkeit und nur, wenn nachweislich keinerlei Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

Stiftungen und andere Organisationen, die existieren oder errichtet werden, um »Steuervermeidungsmodelle« zu realisieren und deren eigentlicher (und verborgener) Zweck ist, privatwirtschaftlich tätig zu sein, werden geschlossen und künftig nicht mehr zugelassen. Die widerrechtliche Weiterführung oder Errichtung solcherart Einrichtungen wird bestraft mit vollständiger Zerschlagung der Organisation und vollständiger Enteignung des gesamten Vermögens der Organisation selbst und deren Verantwortlichen persönlich.

Wirtschaftliche Aktivität und Gewinnerzielung von Stiftungen und anderen Organisationen zum Zweck der Finanzierung gemeinnütziger Ziele, bleibt zulässig, wenn regelmäßig die gemeinnützige Gewinnverwendung nachgewiesen wird.

Begründung:

Unternehmen der Privatwirtschaft und private Finanzunternehmen verfolgen Eigeninteressen und streben Profitmaximierung an – das ist ihre Natur, ihr Zweck.

Bekannt und sehr gern als Rechtfertigung für vielerlei ist der Begriff des »unternehmerischen Risikos«. Dieses haben diese Unternehmen jedoch schon lange auf die Gesellschaften abgewälzt. Das muss korrigiert werden und die Unternehmen müssen sich wieder ihrer eigenen Risiken bewusst werden.

Ein Unternehmen, das sachgerecht geführt wird, muss ohne Subventionen auskommen können. Wenn es das nicht kann, muss es umorganisiert oder aufgegeben werden.

2 Rüstung

Jede Art Außenhandel von Rüstungsgütern aller Art ist ab sofort untersagt. Jeder Verstoß wird bestraft mit vollständiger Zerschlagung des Unternehmens/der Organisation und vollständiger Enteignung des gesamten Vermögens des Unternehmens/der Organisation selbst und deren Verantwortlichen persönlich.

Begründung:

Rüstung dient der Gewaltausübung gegenüber Andersdenkenden – immer.

Rüstung für die eigene Verteidigung gegen Angriffe von außen kann gerechtfertigt sein, aber der Export zum Zweck des Profits stellt jedes Menschenrecht außer Kraft und setzt sich über jedes moralische Gesetz hinweg, das menschliches Zusammenleben regeln sollte. Rüstungsexport ist immer Mord – zumindest in Mittäterschaft. Und weil der Export nicht hingenommen werden darf, darf ebenso der Import nicht akzeptabel sein – wir wollen uns nicht daran beteiligen, Mörder auszurüsten.

In gefühlt jeder zweiten außenpolitischen Verlautbarung geht es um »Verhandlungslösungen« als einzig legitimes Mittel der Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten. Dann lasst uns aufhören, mit Waffen zu handeln. Lasst Taten sehen und redet nicht nur gebildet daher!

3 Außenhandel

Jede Einfuhr wird mit 200 % Steuern auf den Nettoeinfuhrpreis belegt und diese Steuer wird zur Hälfte im Land der Ausfuhr an dortige NGOs ausgezahlt, die sich für Umweltschutz oder die Gleichstellung von Mann und Frau einsetzen und je ein Viertel an entsprechende NGOs im Inland und an inländische öffentlich-rechtliche Infrastruktureinrichtungen.

Begründung:

Es darf nicht sein, dass Dinge, die von weit her kommen, billiger sind, als Dinge, die inländisch verfügbar sein könnten.

Wir leben auf Kosten der Armen dieser Welt. Über 90 % der Dinge, die wir im Alltag kaufen und benutzen, stammen aus Produktion, die im prekären Ausland stattfindet – zum größten Teil unter menschenunwürdigen und umweltzerstörenden Umständen.

Wenn wir heute unfähig geworden sind, unsere eigenen Bedarfe selbst zu produzieren, weil wir wegen des Profits andere Menschen ausbeuten, dann sind wir in der Pflicht, wenigstens einen Teil an Wiedergutmachung zu leisten und müssen daher vor Ort Organisationen unterstützen, die sich für Verbesserungen der Lebensumstände einsetzen.

Regierungen dürfen nicht unterstützt werden, weil dort das Geld in Korruption versickert und nur neue Unterdrückung schafft.

Im eigenen Land dienen diese Gelder den selben Zwecken und sollen dabei helfen, Einrichtungen und Unternehmen der Infrastruktur aus privaten Händen zurückzuholen und qualitativ zu verbessern und auf künftige klimatische Veränderungen vorzubereiten (z. B. die Härtung der Wasser- und Energieversorgung der Bevölkerung).

4 Energie

Energie aus Verbrennungstechnik jeder Art wird mit 200 % Steuer auf den Nettoabgabepreis belegt – egal ob auf Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder zur Stromerzeugung, für Heizenergie oder zum Antrieb sonstiger Technik – ohne jede Ausnahme.

Begründung:

Wenn wir nicht bereit sind, den Preis zu bezahlen, den unsere tägliche Umweltzerstörung tatsächlich kostet, werden wir es nie schaffen, unsere Umwelt wirklich zu schützen und für kommende Generationen zu bewahren.

Der großspurig verkündete »Kohleausstieg« wäre gar nicht nötig, wenn alles einen korrekten Preis hätte – es wäre schlicht unwirtschaftlich, Kohle einfach nur zu verbrennen.

Alle Verbrennungstechniken verbrennen, was anderweitig genutzt werden könnte und gehören deshalb eigentlich grundsätzlich verboten, aber es muss wenigstens etwas Übergang ermöglicht werden, andere Energiegewinnungsformen großflächig zum Einsatz zu bringen.

Plastik in Diesel zu wandeln und diesen dann als umweltfreundlich zu vermarkten ist ebenso verwerflich, wie Erdöl direkt zu verbrennen, denn auch das verbrannte Plastik ist letztlich nur Erdöl und könnte anders genutzt werden.

Um einen Anreiz zu schaffen – auch, weil ja die Subventionen nach Punkt 1. gestrichen werden – können ja Energiegewinnungen aus Techniken ohne Verbrennung z. B. von jeglicher Steuer befreit werden. Das würde dann Preisverhältnisse in vernünftigere Proportionen setzen und ganz von selbst und sehr schnell umweltfreundliche Effekte erzielen.

Nichts muss verboten werden – aber Alles muss einen korrekten Preis bekommen. Nur dann kann »der Markt« korrekt funktionieren.

5 Geld

Private Geldschöpfung jeder Art ist ab sofort verboten. Jeder Verstoß wird bestraft mit vollständiger Zerschlagung des Unternehmens/der Organisation und vollständiger Enteignung des gesamten Vermögens des Unternehmens/der Organisation selbst und deren Verantwortlichen persönlich.

Begründung:

Wenn gesetzliches Zahlungsmittel allein Bargeldnoten der europäischen Zentralbank sind, weshalb darf dann jeder Bankier Geld erschaffen, indem er Geld verleiht, das er gar nicht besitzt?

Da ist doch ganz grundsätzlich etwas falsch und deshalb muss das aufhören. Wer Geld verleihen will, muss vorher das Geld besitzen und übrig haben, das er verleihen will. Aber neues Geld erzeugen darf nur »die Gesellschaft«.

6 Natürliche Ressourcen

Natürliche Ressourcen dürfen nicht privatisiert werden und mit der Gewinnung von und dem Handel mit natürlichen Ressourcen darf kein Gewinn erzielt werden.

Bestehende Unternehmen werden unter staatliche Kontrolle gestellt und Gewinne werden vollständig an den Staat abgeführt. Aktienanteile in dritter Hand werden zum Ausgabenominalpreis zurückgekauft.

Jeder Verstoß wird bestraft mit vollständiger Zerschlagung des Unternehmens/der Organisation und vollständiger Enteignung des gesamten Vermögens des Unternehmens/der Organisation selbst und deren Verantwortlichen persönlich.

Begründung:

Natürliche Ressourcen sind Allgemeingut und dürfen nur insgesamt der Allgemeinheit zugute kommen.
Private Gewinnerzielung schließt aus, dass alle Menschen gleichberechtigt teilhaben können. Deshalb muss privater Gewinn aus der Gewinnung von und dem Handel mit natürlichen Ressourcen ausgeschlossen sein.

7 Grundeinkommen und Finanztransaktionssteuer

Auf jede Finanztransaktion wird ab sofort eine Steuer von 1 % erhoben, die als Grundeinkommen bedingungslos ausgezahlt wird.
[Nachtrag: Dazu habe ich einen Artikel geschrieben, der genau diese Frage näher beleuchtet: »Lass uns mal wieder über Geld reden«.]

Es gelten folgende Kriterien:
Ein Grundeinkommen ist eine Lebensgrundlage, die eine gesellschaftliche Gemeinschaft jedem ihrer Mitglieder vorbehaltlos gewährt. Es soll
• als individueller und dauerhaft garantierter Rechtsanspruch
• die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen sowie
• ohne Bedürftigkeitsprüfung,
• ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen und
• unabhängig von anderen Einkommensarten
• unbefristet in regelmäßigen Abständen
• zur freien Verfügung
• in aktuell gültiger gesetzlicher Währung
ausgezahlt werden.
Wenn jemand aufgrund von Krankheit, Behinderung oder einer anderen besonderen Situation einen notwendigen zusätzlichen Bedarf hat, der über das allgemeine Grundeinkommen hinausgeht, muss dieser individuelle Mehrbedarf als Sozialleistung gewährt werden – auf Antrag und mit Nachweis der Notwendigkeit.

Begründung:

Die Finanztransaktionssteuer dient dazu, Leistungsstarke (jene, die viel Geld bewegen) stärker an der Absicherung des Gemeinwohls zu beteiligen.

Die Befürchtung, es würde zu viel »Kapital aus Deutschland abwandern« ist unbegründet, weil einerseits allein durch notwendigen Handel genug Transaktionen innerhalb Deutschlands sowie aus und nach Deutschland stattfinden und andererseits durchaus erwünschter Nebeneffekt ist, wenn vor allem der Hochgeschwindigkeitshandel eingedämmt wird, weil dieser in keiner Weise positive Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat.

Das bedingungslose Grundeinkommen dient dazu, alle Menschen sozial abzusichern, aber vor allem zuerst jene, die bedingt durch Digitalisierung und Automatisierung und durch Änderungen in wirtschaftspolitischen Entscheidungen ihre bisherigen Arbeitsverhältnisse verlieren.

Alle Menschen sollen durch diese grundsätzliche soziale Absicherung gleichberechtigt in die Lage versetzt werden, sich weiterzubilden und sich selbstbestimmt neue Arbeitsfelder erschließen zu können.

Zu den einzelnen Kriterien des Grundeinkommens folgen kurze Begründungen:
• individueller und dauerhaft garantierter Rechtsanspruch
Jedes Mitglied einer Gesellschaft soll das Grundeinkommen bekommen. Es soll eine dauerhafte Zusage der Gesellschaft an das Individuum sein, dass es sich darauf verlassen kann, immer das Grundeinkommen zu bekommen und als Rechtsanspruch soll das Grundeinkommen ein definiertes Recht und damit einklagbar sein.

• die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
Jedes Mitglied einer Gesellschaft soll ohne Existenzangst sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Hierfür ist die Bereitstellung der notwendigen Lebensgrundlagen die Voraussetzung. Die Höhe/Menge des Grundeinkommens soll so bemessen sein, dass nicht nur die Lebensnotwendigkeiten, sondern auch eine aktive Teilhabe und Teilnahme (das eigentlich Wichtigere) am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich ist.

• ohne Bedürftigkeitsprüfung
Jedes Mitglied einer Gesellschaft soll diskriminierungsfrei an »Gesellschaft« teilnehmen können. Das ist der Zweck des Grundeinkommens. Eine Bedürftigkeitsprüfung steht dem entgegen, denn zuerst muss das Lebensrecht der/dem Einzelnen zugestanden werden.
Für das Recht auf Leben darf es keine Bedingung »Bedürftigkeitsprüfung« geben.

• ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen
Um sich »Arbeit« zuwenden zu können, muss ein Mensch erst einmal aufwachsen und sehr viele Dinge lernen und zu sich selbst finden – und seine Existenz muss gesichert sein, damit er überhaupt erst die Kraft findet, sich anderen Menschen und der Gesellschaft gegenüber erkenntlich zu zeigen, indem er Arbeit leistet.
Abgesehen davon, dass die Diskussion über ein Grundeinkommen beinhaltet, dass wir über »Arbeit« diskutieren müssen und eine grundsätzlich neue Sichtweise auf diesen Begriff finden sollten.
Um Arbeit möglich zu machen, ist ein Grundeinkommen nötig, deshalb darf »Arbeit« nicht Bedingung für ein Grundeinkommen sein – und auch keine sonstige wie-auch-immer-benannte »Gegenleistung«.

• unabhängig von anderen Einkommensarten
Das Grundeinkommen soll die Lebensgrundlage sein. Das Recht auf Leben darf nicht davon abhängen, ob man ein Einkommen hat.

• unbefristet in regelmäßigen Abständen
Nur die Zusicherung, dass ein Grundeinkommen unbefristet, dauerhaft verfügbar ist, bewirkt, dass Menschen frei von Fremdbestimmung ihre eigene Persönlichkeit wirklich entfalten und entwickeln und der Gesellschaft positiv wirksam dienen können.

• zur freien Verfügung in aktuell gültiger gesetzlicher Währung
Um tatsächlich von Fremdbestimmung zu befreien, darf ein Grundeinkommen nicht darüber bestimmen, wofür der Mensch es verwendet – in keiner Weise.

8 Einkommensteuer

Jede Art Einkommen und Gewinn außerhalb und neben dem Grundeinkommen wird mit einer Steuer von 40 % belegt – egal aus welcher Quelle und für welche Art Empfänger (also jede natürliche und juristische Person) und ohne jede Ausnahme oder Verkürzungsmöglichkeit.

Alle anderen Steuern werden aufgehoben, wenn sie keine konkrete Lenkungsfunktion ausüben, die zu einer klimafreundlichen und dem Gemeinwohl dienenden Wirtschaftsweise führen und sofern sie nicht zweckgebunden zur Erhaltung und Verbesserung der inländischen Infrastruktur dienen.

Begründung:

Seit zu vielen Jahren schon ist klar und weithin bekannt, dass nur eine anteilig gleich hohe Besteuerung gerecht sein kann. Nur eine »Flat-Tax« erreicht diese Gerechtigkeit.

Positiver Nebeneffekt: Es können hunderte, wenn nicht tausende im Kern eigentlich überflüssiger Steuergesetze ersatzlos gestrichen werden, die nur dazu dienen, Steuervermeidungsmöglichkeiten zu schaffen, die Vermögende noch reicher machen.

Wer tatsächlich Steuergerechtigkeit schaffen will, muss sich hier bekennen.

Sollte in der Praxis klar werden, dass die Finanztransaktionssteuer auch dauerhaft genug Geld einbringt, um neben einem bedingungslosen Grundeinkommen die notwendigen Staatsausgaben zu bezahlen, kann die Einkommensteuer später schrittweise verkürzt oder auch ganz gestrichen werden.

Fortsetzung: »Weitere Maßnahmen für einen Neustart«

– – –

Schreib mir, wenn du noch weitere Vorschläge hast – nutze die Kommentarfunktion – herzlichen Dank.

Für Fragen, Diskussionen und Interviews stehe ich zur Verfügung.

Viele Grüße
Detlef Jahn

2 Gedanken zu „8 Maßnahmen, die einen Neustart ermöglichen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert