22: Henne oder Ei?

[aktualisiert am 23.1.2020]

Heute möchte ich drei Fragen besprechen, die oft gefragt werden und in der Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen immer wieder hart umkämpft sind.

Bewusstsein versus Vertrauensvorschuss

Was ist wichtiger: Soll erst das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) eingeführt werden oder müssen die Menschen erst verstehen, was das BGE ist und ein Bewusstsein dafür entwickeln, was sie dann mit dem BGE anfangen werden?

Das kann man lang und breit diskutieren und es gibt gute Argumente für beide Positionen.

Die »Bewusstseinsmahner« geben zu bedenken, dass das BGE falsch eingerichtet und von den Menschen für noch mehr Konsum quasi missbraucht werden könnte und dass deshalb das BGE den ökonomischen und ökologischen Kollaps noch härter und schneller aufschlagen lässt.

Deshalb dürfe das BGE nicht heute und morgen eingeführt werden, weil erst noch viel Aufklärungsarbeit nötig sei, um den Menschen zu erklären, was sie mit dem BGE nicht machen dürften und wofür sie es möglichst einsetzen sollten, um Gutes zu bewirken und vernünftig damit umzugehen.

Man dürfe ein BGE erst einführen, wenn die Menschen ein Bewusstsein entwickelt haben, das sie für ein BGE gewissermaßen qualifiziert, um die Menschen sozusagen vor sich selbst zu schützen.

Ich stimme dieser Argumentation nicht zu und vertrete die andere Position.

Ich möchte die Sache positiv sehen.

Für mich steht die Ermöglichung im Vordergrund, die Grundlage, die ein BGE bietet.

Das BGE befreit die Menschen vom Zwang, bezahlter Erwerbsarbeit nachgehen zu müssen, um von der Gesellschaft anerkannt zu werden und um sich den Lebensunterhalt zu verdienen – im wahrsten Sinne des Wortes.

Und weil nun dieser Zwang wegfällt, bieten sich viele Möglichkeiten. Du kannst

  • dich bilden (auch lebenslang, wenn du das kannst und willst),
  • dir einen Beruf suchen, der dir sinnvoll erscheint und der deinen Fähigkeiten und Neigungen entspricht,
  • Arbeit ablehnen, die unwürdigen Arbeitsbedingungen unterliegt oder die zu schlecht bezahlt wird,
  • dich leichter selbständig machen,
  • neue Ideen probieren,
  • alte Lebensmodelle wiederentdecken oder neue testen,
  • dich Bedürftigen zuwenden,
  • dich politisch, kulturell, sportlich betätigen,
  • dich einbringen, egal in welcher Form und in welchem Umfang und an welcher Stelle und vor allem: egal in welchem Alter,

weil du keine Angst um deine Existenz haben musst.

Erst wenn wir sehen und erleben, wenn wir fühlen, dass wir in Sicherheit sind, können wir uns für Neues öffnen. Erst dann können wir lernen, unser Verhalten zu ändern,

  • unnötigen Konsum einzuschränken und vielleicht ganz aufzugeben,
  • gesunde Nahrung zu essen, statt uns von leerem Industriefutter vergiften zu lassen,
  • gutes Handwerk wieder wertzuschätzen,
  • Produkte zu meiden, die schnell kaputt gehen und sich nicht reparieren lassen,
  • gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen und friedvoll miteinander umzugehen,
  • im Alltag darauf zu achten, dass unser Verhalten auch am anderen Ende der Welt Auswirkungen hat,

eine neue, bessere Welt zu gestalten, im kleinen privaten Umfeld, wie auch im großen globalen Umfang.

Erst muss man die Ermöglichung, erst die Grundlage verfügbar haben, um dann auf dieser Plattform stehend darüber diskutieren und lernen zu können, wie man eine bessere Gesellschaft gestalten könnte, gemeinsam.

Umverteilung

Das BGE kann nur eingeführt werden, wenn gleichzeitig eine große Umverteilung von oben nach unten stattfindet, weil es sonst gar nicht finanziert werden kann.

Das BGE ist eine Umverteilung von oben nach unten.

Ohne Umverteilung von oben nach unten dient ein BGE nur dem Neoliberalismus und verschärft die gesellschaftlichen und sozialen Widersprüche – die Armen werden noch ärmer und die Reichen werden noch reicher.

Das sind drei Meinungen, die im Prinzip in die gleiche Richtung gehen und die leider sehr weit verbreitet sind.

Ich halte sie erstens für falsch und zweitens für schädlich für die Sache des BGEs.

Sie sind gefährlich, weil sie radikal-ideologisch sind – und einfach unvernünftig.

Das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ist keine Umverteilung, denn es ist nichts weiter, als eine definierte (gleiche) Menge Geld für alle Menschen. Da wird nichts umverteilt, sondern gleichmäßig verfügbar gemacht.

Das ist also schon von den Begriffen her eine ganz einfache Angelegenheit und hat mit »Meinung« gar nichts zu tun. Und damit stehen wir schon am Ende der Debatte.

Ende der Debatte?

Naja, ganz so einfach mache ich es mir dann doch nicht.

Bei der Diskussion und der Findung von Argumenten ist es zuerst wichtig, was ich erreichen will und in welcher Reihenfolge.

Will ich den Menschen eine Ermöglichung zur Verfügung stellen oder will ich den Abstand zwischen arm und reich verringern oder gar ganz beseitigen oder folge ich gar nur einer radikalen Ideologie?

Ich will zuerst die Ermöglichung für Alle und Alles.

Vielleicht geht das mit der Umverteilung ja viel leichter, wenn mehr Menschen die Möglichkeit haben, sich an der Diskussion zu beteiligen, weil die den Kopf frei haben, weil ihnen die Existenzangst genommen ist?

Vielleicht erkennen ja mehr Menschen gerade durch ein BGE, dass Kooperation besser ist, als Konkurrenz?

Vielleicht gelingt es gerade durch ein BGE besser und schneller, den ökonomischen und ökologischen Kollaps doch noch zu verhindern und friedlich den Weg zu einer besseren Gesellschaft zu finden?

Außerdem müssen wir bedenken, dass ein BGE gar nicht oder nur schwer und langsam oder vielleicht nur auf eine schädliche Art und Weise eingeführt wird, wenn wir falsch argumentieren.

Wir müssen nicht nur die Menschen überzeugen, denen es schlecht geht und die von einem BGE rein finanziell Vorteile hätten. Wir müssen die erreichen und überzeugen, denen es gut geht und die auf den ersten finanziellen Blick, keinen direkten oder einen nicht so großen Vorteil oder sogar einen (scheinbar) schwerwiegenden Nachteil haben würden. Und das schaffen wir nicht, wenn wir sagen, dass wir ihnen etwas wegnehmen wollen.

Wenn wir mit der Umverteilungskeule herumfuchteln, brauchen wir uns über Ablehnung nicht zu wundern.

Umverteilung könnten wir heute schon haben – dazu müssen nur die Steuergesetze geändert werden. Das hat mit BGE gar nichts zu tun, sondern mit politischer Durchsetzungsfähigkeit. Und die dürfte bei Null oder sogar darunter liegen.

Das BGE verteilt nichts um, sondern muss solide finanziert werden. Dafür gibt es verschiedene Wege und Möglichkeiten. Diese sind unterschiedlich kompliziert und mit verschiedenen Nachteilen und Vorteilen verbunden. Man muss die Möglichkeit finden,

  • die möglichst wenig Nachteile und
  • möglichst viele Vorteile hat,
  • die möglichst unkompliziert durchführbar und
  • für die Menschen möglichst leicht verständlich ist und dadurch
  • gut von der breiten Masse akzeptiert werden kann,

um überhaupt eine reelle Chance auf politische Durchsetzbarkeit zu haben.

Wie ich mir die Finanzierung vorstelle, habe ich im Artikel »Und es funktioniert doch!« vorgerechnet und in weiteren Artikeln im Blog ausgeführt. [z. B. »Es geht immer ums Geld« und »Lass uns mal wieder über Geld reden«]

Das BGE ist kein Instrument der Umverteilung von oben nach unten!

Die Finanzierung des BGEs kann eine gewisse kleine Umverteilung bewirken, ist aber kein wirksames Mittel, um an den Besitzverhältnissen oder am Abstand zwischen arm und reich grundsätzlich und umfangreich etwas zu ändern. Und das sollte das BGE auch gar nicht wollen, denn dann wäre ein BGE entweder nicht durchsetzbar oder wir würden eins bekommen, das schlecht eingerichtet und am Ende wieder nur ein Machtinstrument der Reichen wäre. Oder es würde, wenn es vielleicht nicht direkt als Machtinstrument dienlich wäre, so doch zumindest den Konsumterror nur weiter anheizen. Und auch der Konsum ist ein Machtinstrument, weil der Konsumdruck uns vom Nachdenken und vom vernünftigen Handeln abhält.

Verwendet die Argumentationslinie der oben genannten drei Sätze nicht, wenn ihr ein wirkliches BGE haben wollt, denn sie sind inhaltlich-begrifflich falsch und schaden der Durchsetzbarkeit eines echten BGEs sehr!

Modell Götz W. Werner versus Flat-Tax

Ist nun die Flat-Tax, also die pauschale Einkommensteuer, für die Finanzierung besser oder das Modell, das Prof. Götz W. Werner, der Gründer der Drogeriekette dm, vertritt?

Auch diese Frage wird rauf- und runterdiskutiert und ist heiß umkämpft.

Ich halte die Position von Werner für zwiespältig und vor allem hinterhältig.

Leider folgen dieser Fährte auch prominente BGE-Befürworter, wie z. B. Susanne Wiest und Ralph Boes.

Seinen Begründungen, weshalb ein BGE sinnvoll und notwendig ist, also seinen ethisch-moralischen Argumenten folge ich direkt, egal, wohin er will, weil Werner sie rhetorisch hervorragend vorträgt und weil sie inhaltlich mit meiner Einstellung und Meinung übereinstimmen.

In dieser Hinsicht zählt er zu meinen Gurus.

Die Falle lauert beim Geld. Und beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich sehr schnell auf.

Aktuell hatte ich gerade ganz frisch eine Unterhaltung genau zu dieser Frage und mein Gesprächspartner hat mir eine gute Vorlage gegeben, die ich hier gleich mal verwende:

»Werner schreibt ja als Fazit eines ganzen Kapitels:

»Auch die reichsten Leute der Welt können ihr ganzes Geld am Ende nur entweder ausgeben, investieren oder spenden bzw. verschenken. Im ersten Fall wird es von einer Konsumsteuer stets angemessen erfasst. Im zweiten Fall ist seine Besteuerung via Preise ebenfalls eine Besteuerung des Konsums.«

Werners logische Kette neben den zwei einfachen Fällen ›konsumieren‹ und ›verschenken‹ ist ja:
Geld wird entweder investiert oder es wird gespart, d. h. an andere verliehen, die damit wiederum konsumieren oder es investieren, d. h. am Ende wird immer irgendwo konsumiert oder investiert.

Zudem ist seine Argumentation ja, dass auch Einkommensteuern indirekt Konsumsteuern sind, weil sie die Unternehmer auf den Preis aufschlagen und sie damit beim Konsumenten landen.

Weiteres gewichtiges Argument ist, dass von Maschinen hergestellte Produkte zwar deutlich weniger Einkommensteuer generieren, aber die gleiche Konsumsteuer. D. h. wenn wir die Maschinisierung als Argument für ein BGE nehmen, dann müssen wir sie eigentlich auch als Argument für eine Änderung des Steuersystems akzeptieren.«

Eigentlich entlarvt Werner sich gleich in seinem Fazit selbst, wenn man genau liest.

  1. »Der Reiche« konsumiert nur einen relativ geringen Teil seines Einkommens und bezahlt deshalb einen, an seinem Einkommen gemessen, sehr geringen prozentualen Anteil MwSt.
    Im Gegensatz dazu gibt »der Nichtreiche« einen großen Anteil oder sogar sein gesamtes Einkommen für Konsum aus, um seinen Lebensunterhalt zu decken. Er zahlt also, gemessen am Einkommen, einen hohen prozentualen Anteil an MwSt.
    Deshalb kann und wird meistens zwar die absolute Summe an MwSt. beim Reichen sehr viel höher sein, als beim Nichtreichen und das ist auch, was Werner argumentiert. Er verschweigt aber, dass der Nichtreiche einen sehr viel höheren Anteil von seinem Einkommen an die MwSt. zahlt, also in Relation tatsächlich eine sehr viel größere Last trägt, als der Reiche.
    Schon damit verstößt die alleinige MwSt.-Finanzierung eines BGEs fundamental gegen das Gerechtigkeitsversprechen, dass das BGE in sich trägt.
  2. »Der Reiche« investiert einen großen Anteil seines Einkommens, und über den Preis wird dann das Endprodukt der Investition und damit die MwSt, bezahlt.
    Aber wer bezahlt diese MwSt.? Jedenfalls nicht der Reiche, nicht der Investor, der bekommt sogar noch was raus, denn das ist ja das Ziel der Investition. Die MwSt, zahlt am Ende der Kunde, also zum größeren prozentualen Anteil, am Einkommen gemessen, wieder der Nichtreiche.
    Hier steckt also die zweite Benachteiligung der unteren Einkommensschichten und der zweite Vorteil für die oberen Einkommensschichten.
  3. »Der Reiche« legt sein Geld bei der Bank an und diese zahlt ihm dafür Zinsen – der Reiche macht aus seinem Einkommen mehr Einkommen.
    Vorteil drei für den Reichen.
    Die Bank verleiht das Geld des Reichen weiter – der Kreditnehmer zahlt Zinsen und zahlt damit wiederum etwas von seinem Einkommen an den Reichen.
    Nachteil drei für den Nichtreichen.
  4. Und wenn der Kredit dann auch noch für den privaten Konsum verwendet wird, zahlt der Kreditnehmer nicht nur Zinsen für den Kredit, sondern auch MwSt. mit dem Preis des vom Kredit gekauften Produktes.
    Da haben wir also schon Nachteil vier für den Nichtreichen.
  5. Wenn jetzt der Reiche auch noch in die Produktion des Artikels investiert hat, den der Nichtreiche sich von dem Kredit kauft, zahlt der Käufer an den Reichen den Investitionsgewinn und erleidet damit Nachteil fünf.
  6. Der Reiche profitiert also dreimal und der Nichtreiche ist fünfmal im Nachteil.
    Nebenbei senkt der Reiche mit seiner Investition in die Produktion seine Einkommensteuerlast und gewinnt Macht über den Nichtreichen, weil er über Produktion und Produktpreis entscheidet und natürlich über das Einkommen, das der Nichtreiche erzielt.
  7. Die MwSt.-Differenzen von Inland zu Ausland können von Reichen leichter vorteilhaft ausgenutzt werden, als von Nichtreichen. Und der Anreiz dazu würde mit einem starken Anstieg der MwSt. noch weiter sehr stark steigen.
  8. Die vielen Umgehungs- und Vermeidungsmöglichkeiten bei der MwSt. erfordern einen sehr umfangreichen Kontrollaufwand, der bei einem so starken Anstieg der MwSt., wie sie Werner für die Finanzierung eines BGEs veranschlagt, nochmals drastisch ansteigen müsste, um Gesetzesverstöße zu verhindern und zu ahnden. Das würde zusätzliche sehr hohe weitere Kosten verursachen, statt Geld zu sparen.

Fazit:
Mit dem Modell der BGE-Finanzierung über die MwSt., wie es Prof. Götz W. Werner vertritt, werden Reiche unangemessen und noch viel stärker bevorteilt, als das heute bereits der Fall ist und Nichtreiche werden noch stärker benachteiligt, als heute.

Und das ist genau das Gegenteil, was der eigentliche Sinn des BGE sein soll, neben dem Angebot der Freiheit auch mehr Gerechtigkeit zu ermöglichen.

Um das Ganze etwas abzurunden, hier noch ein paar Punkte zur Flat-Tax (pauschale Einkommensteuer mit einem festen Prozentwert über alle Einkommensgrößen hinweg):

  1. Die Flat-Tax ist gerecht, weil Alle von ihrem Einkommen den selben prozentualen Anteil bezahlen.
  2. Mit der Flat-Tax können (und sollten) viele Ausnahmetatbestände entfallen (im Optimalfall sämtliche).
  3. Die Flat-Tax verursacht keine höheren Kosten als heute, sondern könnte sogar Kosten beim Verwaltungsaufwand sparen, weil durch Wegfall der Staffelungen das Verfahren vereinfacht wird.
  4. Die Flat-Tax kann unkompliziert an der Quelle erhoben werden.
  5. Die Flat-Tax kann gut an wirtschaftliche, politische, soziale, gesellschaftliche Wünsche und Veränderungen angepasst werden.
  6. Die Flat-Tax kann mit einem Automatismus versehen werden, der diese nötigen Anpassungen ohne äußeren Eingriff selbsttätig vornimmt.
  7. Die Flat-Tax kann Einkommensarten umfassen, die bei der MwSt. nicht erfasst würden.
  8. Die Flat-Tax kann eine Umverteilungswirkung bieten, wenn das gesellschaftlich gewünscht ist.
  9. Die Flat-Tax ist leicht verständlich und macht eine Vielzahl an Gesetzen überflüssig, die heute noch nicht einmal mehr Steuerberater verstehen.
  10. Die Flat-Tax reduziert und vermeidet immensen Aufwand und enorme Kosten in der Rechtsprechung, weil durch bessere Verständlichkeit des Verfahrens und durch Wegfall vieler verwirrender und widersprüchlicher Gesetze und Regelungen weniger Streitfragen vor Gericht geklärt werden müssen.

Damit ist dieser Artikel zu Ende. Ich hoffe, ich konnte positiv etwas zur Sortierung deiner Gedanken beitragen.

Ich freue mich auf deine Meinung zu diesen Fragen und danke dir für deine Teilnahme.

Bitte verweise in deinen Diskussionen auch auf diesen Blog – herzlichen Dank dafür.

Viele Grüße
Detlef Jahn

[siehe auch »Die BGE-Finanzierung durch Konsumsteuer ist eine Falle«]

12 Gedanken zu „22: Henne oder Ei?“

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