16: Weitere Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen

Nachdem ich in längeren Artikeln ein paar Dinge zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) gesagt habe, möchte ich heute ein paar Fragen aufnehmen, die ich bei verschiedenen Gelegenheiten in Diskussionen rund ums BGE gelesen und gehört habe. Gelegentlich wird ziemlich ausführlich und auch sehr sachlich diskutiert, aber oft gehen die Emotionen hoch und die Diskussion ist wenig hilfreich. Ich werde ein paar Fragen und Meinungen aufgreifen und beantworten, die immer wieder in Varianten auftauchen.

Bitte gib Nachricht, wenn du anderer Meinung bist, eine Ergänzung hast oder falls ich etwas ganz falsch gemacht haben sollte. Und falls dir das Thema wichtig ist, verlinke meinen Blog doch in deinem Blog oder auf deinem Profil, wo immer du dich oft und gerne ›im Netz‹ aufhalten magst, damit die Diskussion weitergetragen wird. Das ist das Wichtigste überhaupt. Herzlichen Dank für deine Teilnahme.


Frage/Meinung:
Ich sehe das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als kapitalistische Falle. Diejenigen, die nicht mit den Entwicklungen mithalten können, werden abgespeist. Es würde zu einer neuen Klassengesellschaft führen. Wozu noch Interessenvertretungen, Interessensausgleich? Wer nicht mitkommt, kann billig entsorgt werden. Das Märchen von der Freiheit und den Kulturschaffenden, sollen das die glauben, die in ihren Wohnblöcken am Rande der Großstädte sitzen? Die Gefahr der Entsolidarisierung der ›Arbeitenden‹ mit den Empfänger des BGE ist groß.

Antwort:
Das scheint viel zu sein. Mal sehen, was ich daraus mache.

Tatsache ist, dass es Menschen gibt, die aufgrund vielfältiger Ursachen nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst angemessen zu vertreten (Behinderung, Krankheit, schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit, schwach ausgeprägtes Selbstbewusstsein, fehlende Kenntnisse…).

Deshalb muss es auch mit einem BGE unbedingt weiterhin Schutzmaßnahmen für die Schwachen geben. Das können u. a. sein

  • Mindestlohn (zumindest unter gewissen Voraussetzungen, z. B. ab einer gewissen Betriebsgröße),
  • Gewerkschaften und Betriebsräte,
  • Diskriminierungsverbote,
  • Arbeitsschutznormen,
    die es ja alle mehr oder weniger auch heute schon gibt.

Das BGE ist kein Grund, diese Schutzvorrichtungen zu entfernen. Und ich kenne auch keinen glaubwürdigen BGE-Vorschlag, wo vorgesehen ist, diese zu entfernen.

Auch unter Optimalbedingungen wird es immer Situationen geben, wo Schäden eintreten können. Solchen möglichen Schäden muss vorgebeugt werden, soweit das vorhersehbar und machbar ist.

Im Idealzustand einer friedvollen Kooperationsgesellschaft kann irgendwann einmal auf solchen Schutz möglicherweise verzichtet werden, aber davon kann in absehbarer Zeit keine Rede sein.

Solange wir in einer Welt leben, die durch Geld bestimmt und vom Zins angetrieben ist, sind Gesetze zwingend nötig, die die Schwachen vor den Starken schützen. Es sei denn, wir entscheiden uns offen für Barbarei und laufen alle wieder mit Messer und Keule herum.

Ein BGE ändert daran erst einmal gar nichts.

›Das Märchen von der Freiheit und den Kulturschaffenden‹ ist zuerst einmal im eigenen Kopf nur ein Märchen.

Wie ich früheren Artikeln schon geschrieben habe, wird das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) die für die Existenz und Teilhabe notwendigen Aufwendungen decken, wenn es nach der Definition und in der Höhe ausreichend angesetzt wird.

Und wenn nun Jede/r seinen notwendigen Bedarf nicht erzwungenermaßen durch bezahlte Erwerbsarbeit beschaffen muss, ist er/sie tatsächlich frei, denn er/sie kann ohne Existenzangst entscheiden, was er/sie tun will. Er/Sie kann nicht mehr gezwungen werden, sich im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Preis zu verkaufen, um den Profit von Anderen zu mehren. Denn der Zwang erwächst aus dem Dogma »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!«

Dieses Dogma beruht auf einer Verkürzung und einer Fehlinterpretation eines Bibelzitates:

Wir gebieten euch aber, liebe Brüder, im Namen unseres Herrn Jesus Christus, dass ihr euch zurückzieht von jedem Bruder, der unordentlich lebt und nicht nach der Lehre, die ihr von uns empfangen habt.
Denn ihr wisst, wie ihr uns nachfolgen sollt. Denn wir haben nicht unordentlich bei euch gelebt, haben auch nicht umsonst Brot von jemandem genommen, sondern mit Mühe und Plage haben wir Tag und Nacht gearbeitet, um keinem von euch zur Last zu fallen.
Nicht, dass wir dazu nicht das Recht hätten, sondern wir wollten uns selbst euch zum Vorbild geben, damit ihr uns nachfolgt.
Denn schon als wir bei euch waren, geboten wir euch: Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen. Denn wir hören, dass einige unter euch unordentlich leben und nichts arbeiten, sondern unnütze Dinge treiben.
Solchen aber gebieten wir und ermahnen sie in dem Herrn Jesus Christus, dass sie still ihrer Arbeit nachgehen und ihr eigenes Brot essen.
Ihr aber, liebe Brüder, lasst’s euch nicht verdrießen, Gutes zu tun.
Wenn aber jemand unserm Wort in diesem Brief nicht gehorsam ist, den merkt euch und habt nichts mit ihm zu schaffen, damit er schamrot werde. Doch haltet ihn nicht für einen Feind, sondern weist ihn zurecht als einen Bruder.

(aus dem Brief 2 des Paulus an die Thessalonicher; Lutherbibel Übersetzung 1984; http://www.bibleserver.com/text/LUT/2.Thessalonicher3)

Gemeint ist hier die Vorbildwirkung, die Glaubensbrüder zeigen sollen, und auch, dass zwar ermahnt werden solle, aber gemieden und nicht als Feind bekämpft oder unterdrückt. Ausdrücklich genannt ist hier der Bezug auf die Glaubensgemeinschaft, wie an vielen Bibelstellen, und nicht die Umfassung aller Menschen.

Paulus hat nicht gefordert, die Verweigerer (ver)hungern zu lassen, sondern dass seine Anhänger Vorbild sein sollen.

Wenn wir uns zuerst im eigenen Kopf vom Fehlurteil »Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen.« befreien, können wir dem Anderen ein BGE zugestehen.

Wenn es ein BGE nach Definition gibt, dann ist ›Das Märchen von der Freiheit und den Kulturschaffenden‹ kein Märchen mehr.

Um das zu zeigen und verständlich zu machen und damit andere Befürworter besser argumentieren lernen können und damit hoffentlich auch die, ›die in ihren Wohnblöcken am Rande der Großstädte sitzen‹, verstehen lernen, was ein BGE ermöglichen kann, schreibe ich diese Blogbeiträge.

Die Nettozahler werden sich mit den Nettoempfängern und die Menschen, die bezahlter Erwerbsarbeit nachgehen, werden sich mit denen solidarisieren können, die andere, unbezahlte Arbeit erledigen, wenn sie verstehen, dass sie mehr gewinnen, als sie glauben, zu verlieren.

Wenn wir BGE-Befürworter gut erklären, weshalb das BGE allen Menschen Vorteile bringt und dass wir alle Nachteile haben, wenn wir so weitermachen, wie zurzeit, werden alle miteinander solidarisch sein können.

Wenn das ein Irrtum sein sollte, wäre die Arbeit diesen Blog zu schreiben und die Aktivitäten aller anderen BGE-Befürworter umsonst. Das kann und will ich nicht glauben.

»Wenn ich wüsste, dass morgen die Welt unterginge, würde ich heute noch mein Apfelbäumchen pflanzen.«

(Stammt der Spruch vom Apfelbäumchen gar nicht von Luther?)


Frage/Meinung:
Dann müssen vorher die Grenzen massiv zugemacht werden, denn bereits heute beziehen tausende Mensch aus anderen EU-Staaten hier mit Sozialleistungen mehr als diese in der Heimat verdienen können. Einwanderung für Alle und BGE funktionieren nicht zusammen.

Antwort:
Nein.

Es ist unwahrscheinlich, ein globales bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) auf einen Schlag zu realisieren. Ebenfalls ist es unwahrscheinlich, ein gesamteuropäisches BGE in einem Schritt zu bekommen. Zu unterschiedlich sind Bedarfe, Meinungen und Herangehensweisen aufgrund politischer Ansichten und kultureller Traditionen.

Ich glaube, ein BGE wird national umgesetzt werden und dann einen Dominoeffekt auslösen, der früher oder später weltweite BGEs bewirkt.

Bis dahin muss das Startland natürlich Bedingungen setzen, mit denen Berechtigte definiert werden, weil ein Land allein nicht »die ganze Welt durchfüttern« kann. Also wird die Auszahlung eines BGEs an Staatsbürger mit Pass erfolgen und an Menschen, die eine bestimmte Mindestzeit ihr Hauptlebensumfeld im Land haben.

Eine spannende Frage ist, ob Menschen, die Staatsangehörige sind, aber ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, dort das BGE des Heimatlandes bekommen oder nicht.

Das halte ich für diskutabel.

Wenn es zwei Bedingungen gibt (wie von vielen Befürwortern gefordert), nämlich, dass man als berechtigter BGE-Empfänger erstens Staatsbürger und/oder zweitens seinen Lebensmittelpunkt (seit Mindestzeit) im Inland haben muss, gibt es zwei durchaus gegensätzliche Standpunkte mit gleichem Argument.

Unter dem Aspekt des Diskriminierungsverbotes kann man urteilen, wer seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hat, soll nach den dortigen Gesetzen leben, denn er wollte ja dorthin. Also gibt es dann kein BGE des Heimatstaates, weil der Betreffende ja seinen Lebensmittelpunkt nicht im Heimatland hat, wo das BGE gezahlt wird. (Auf diesem Standpunkt stehe auch ich.)

Oder man argumentiert ebenfalls mit dem Diskriminierungsverbot und sagt, der Weggezogene muss das Heimat-BGE auch bekommen, weil er ja Staatsbürger ist. (Mein Standpunkt: Lebensmittelpunkt überstimmt Staatsangehörigkeit. Ich würde auch keine Rente ins Ausland zahlen. Mit welchem Recht soll jemand im billigen Ausland mit dort hochwertiger deutscher Rente den König spielen können?!)

Das ist also eine sehr wichtige Frage, die bei Einführung eines BGEs unbedingt beantwortet werden muss.

Unabhängig von der Fragestellung, ob eine Einführung von Bedingungen begleitet werden muss, muss man berücksichtigen, dass ja bereits heute Einwanderer unter bestimmten Voraussetzungen Sozialleistungen erhalten. Und wenn diese Sozialleistungen dann in ein BGE fließen, steht in diesem Umfang den jeweiligen Einwanderern selbstverständlich dann auch dieses BGE zu. Bei Sozialleistungen, die auch dann mit BGE nur auf Antrag gewährt werden und deren Bedarf begründet werden muss, bleibt alles wie bisher.

Ansonsten gelten Einreisebestimmungen, wie heute auch. Und ja, wenn das notwendig ist, müssen Grenzen gesichert werden, wie heute auch schon.

Ob die heutigen Einreisebestimmungen und Grenzsicherungen angemessen, menschlich und gesetzlich und moralisch korrekt sind, ist eine separat zu diskutierendes Thema. Das hat nichts mit einem BGE zu tun.

… wird fortgeführt …

Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beschnitten würde.

Solange wir nicht bereit sind, uns zu mäßigen, Verzicht zu üben, zu teilen und von unserem hohen Ross herunter zu steigen, wenn wir nicht aufhören, Anderen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben – individuell, wie im großen Maßstab – werden wir keine Gerechtigkeit erfahren.

Es spielt dafür keine Rolle, ob wir irgend eine Einrichtung haben oder uns herbeisehnen, die uns Arbeit gibt oder verspricht, Bildung oder irgend einen Wohlstand.

Wir müssen uns ändern. Wenn wir das nicht verstehen, wird ein bedingungsloses Grundeinkommen nie positiv wirken können.

Wenn wir ein BGE haben und es für Konsum vergeuden, werden wir den Konkurrenzkampf verschärfen und niemals einen friedlichen Übergang in eine bessere Gesellschaft erleben, sondern nur Zerstörung, Elend und Gewalt verursachen – nicht nur am anderen Ende der Welt.

Den Terror, vor dem wir uns so fürchten, haben wir verursacht, indem wir unseren materiellen Wohlstand auf den Gebeinen der Ausgebeuteten rund um den Globus aufgebaut haben und an dem wir krampfhaft und mit zugekniffenen Augen festhalten.

Wenn wir das nicht verstehen und zugeben und wenn wir unser Handeln gegenüber den anderen Mitbewohnern der Lebensgemeinschaft »Erde« nicht ändern, werden wir sehr bald ein sehr böses Erwachen erleben.

Schon allein im Interesse unserer Kinder und Enkel sollten wir aufhören, uns zu verhalten, als könne man Geld essen.

Ich freue mich auf deine Meinung.

Viele Grüße
Detlef Jahn

2 Gedanken zu „16: Weitere Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen“

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