Amtsinhaber und Mandatsträger – alle Menschen, die in öffentliche Ämtern und Funktionen tätig sind und die Wahlmandate ausüben, sind verpflichtet, einmal im Jahr für einen vollen Kalendermonat eine gesellschaftlich relevante Arbeit zu verrichten, wie z. B.:
- Mobilitätsbegleiter,
- Hausmeister/in,
- als Hilfskraft für Lehrer/innen an Schulen,
- in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern,
- in Kindertagesstätten und Kinderheimen,
- in der Grünanlagenpflege,
- in der Müllabfuhr und der Straßenreinigung,
- als Hilfskraft im Einzelhandel,
- bei Zustelldiensten und
- in Callcentern,
- als Hilfskraft in Obdachlosenasylen und
- bei den Tafel-Ausgabestellen,
- in Bürgerämtern und an Bürgertelefonen.
Ich bin auch sehr dafür, dass die Damen und Herren Vorgesetzten bis ganz nach oben ebenfalls einmal im Jahr einen ganzen Monat in den jeweils untersten Hirarchieebenen ihrer Unternehmen aktiven Dienst tun sollten.
Damit die Damen und Herren mal wieder die Füße auf den Boden gestellt und den Kopf durchgeblasen bekommen.
Damit sie mal wieder wahrnehmen, was die relevanten Fragen sind – wenn nicht zum ersten Mal überhaupt.
Viele Grüße
Detlef Jahn
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Prima, wobei Hilfskraft schon hochgestapelt ist.
Übrigens gab es das alles schon mal.
In den 60igern beim Militär.
In China und in der DDR!
in der DDR?
Kann mich nicht dran erinnern, damals sowas erlebt zu haben, geschweige denn davon gehört.
Wenn es das gab, war es jedenfalls nicht üblich.