Kritik von mir zu einer Kritik zu einer Kritik von mir an der BGE-Finanzierung durch MwSt.

Heute habe ich die anstrengende Aufgabe, eine Kritik an meiner Kritik an der MwSt.-Finanzierung eines BGEs zu kritisieren.

Zu finden ist diese Kritik unter dem Titel »Konsumsteuer – ungerecht? Kommt drauf an!« auf dem Blog von Baukje Dobberstein und geschrieben wurde sie als Gastbeitrag von Verena Nedden, die im Bündnis Grundeinkommen von 09/2016-07/2017 als Schatzmeisterin bzw. stellv. Schatzmeisterin tätig war und beruflich als Fachanwältin für Steuerrecht arbeitet (Das ist wichtig für das Verständnis und die Qualität ihres Artikels!). Der hier beantwortete Artikel ist hier zu finden: http://blog.baukje.de/konsumsteuer-ungerecht-kommt-drauf-an/.

Achtung, Vorwarnung: lustig ist anders!
Und los gehts:

»dass ein bedingungsloses Grundeinkommen bei Konsumbesteuerung tatsächlich bedingungslos ausgezahlt werden kann, ohne dass das persönliche Einkommen eine Rolle spielt, ob ich es behalten darf oder über die Einkommensteuer wieder abgeben muss.«

Bei keinem der mir bekannten verschiedenen Finanzierungsmodelle eines echten bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) spielt eine Rolle, ob und wie viel Einkommen ich neben dem BGE erzielen würde. Hier also einen Vorteil eines mehrwertsteuerfinanzierten BGEs zu sehen, ist ein nicht vorhandenes Argument, weil es den unterstellten Nachteil bei den anderen Modellen nicht gibt – erster Fehler.

Man kann also schon nach dem Eröffnungsabsatz erahnen, worauf das hinauslaufen wird. Und normalerweise würde ich hier schon wegen Sinnlosigkeit abbrechen, aber da ich ja als Beispiel für falsche oder fehlerhafte Argumentation direkt zitiert werde, gehe ich der Sache weiter nach.

»Daher nahm ich die Idee der Konsumbesteuerung unter die Lupe und erforschte wissenschaftlich, ob dies eine gerechte Steuer sein könnte und wie sie zu konzipieren sein müsste, wenn sie ein bedingungsloses Grundeinkommen finanzieren will.«

Ich halte mich ja weiß Gott durchaus für selbstbewusst, aber bei einem Blogartikel von »wissenschaftlicher Erforschung« zu sprechen und dann noch nicht einmal ein einziges simples Rechenbeispiel, keine einzige offizielle Statistikerwähnung oder sonstige konkrete Prüfmöglichkeiten zu bieten, halte ich für mindestens übermütig.

Hier haben wir also schon das zweite »Aua!«, bevor wir überhaupt streitbare Argumente lesen – Na, das scheint ja lustig zu werden…

»Vor Kurzen habe ich bei einem Konsumsteuerkritiker gelesen, dass Konsumsteuer mit Mehrwertsteuer identisch sei. Für diese sei der Begriff Umsatzsteuer technisch korrekt.«

Der Kosumsteuerkritiker bin ich. Und das Zitat ist falsch, denn es redet etwas herbei, was ich nicht geschrieben oder gesagt habe. Der Artikel, auf den sich das bezieht ist dieser hier: http://unruheraum.de/2017/10/03/die-bge-finanzierung-durch-konsumsteuer-ist-eine-falle/. Dort ist zu lesen: »Vorab hier nochmal die Argumente, weshalb eine BGE-Finanzierung allein oder überwiegend durch MwSt. oder auch »Konsumsteuern« falsch ist.«

Allerdings erinnere ich mich an eine meiner vielen Facebook-Diskussionen, wo ich darauf verweise, dass das, was meist mit »Konsumsteuer« gemeint ist, die Mehrwertsteuer sei und dass diese »technisch korrekt« eigentlich Umsatzsteuer heißt.

Da die Artikelschreiberin Verena Nedden von sich angibt, im Bündnis Grundeinkommen von 09/2016-07/2017 als Schatzmeisterin bzw. stellv. Schatzmeisterin tätig gewesen zu sein und beruflich als Fachanwältin für Steuerrecht arbeitet, sollte man erwarten können, dass sie ganz genau weiß, dass es »technisch korrekt« tatsächlich »Umsatzsteuer« heißt. Der auf Kassenzetteln und in der Alltagssprache verwendete Begriff »Mehrwertsteuer« ist fachlich aber falsch und findet auf keinem amtlichen Formular Verwendung.

Und dass im Umgangssprachlichen von »Konsumsteuer« gesprochen wird (vor allem in der BGE-Diskussion), wenn eigentlich die »Mehrwertsteuer« gemeint ist, ist einfach Usus.

An dieser Stelle der Hinweis, dass Prof. Götz W. Werner in seinen Büchern »1.000 Euro für jeden: Freiheit. Gleichheit. Grundeinkommen« und  »Einkommen für alle« die MwSt. als Finanzierungsmittel anwendet, dies also in diesem Zusammenhang mit der landläufig genannten »Konsumsteuer« gleichzusetzen, durchaus zulässig ist.
Sollte mein Gedächtnis hier irren, bitte ich um konkrete Zitate, worin Werner konkrete und begründete Unterschiede macht zwischen »Mehrwertsteuer« (technisch korrekt: Umsatzsteuer) und »Konsumsteuer«.

»Tatsächlich ist unser heutiges Umsatzsteuergesetz die deutsche Umsetzung der europaweit geltenden Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. In dieser Richtlinie ist ein gewöhnlicher Mehrwertsteuersatz von mindestens 15 % bis höchstens 25% auf den Verkauf von Produkten (Umsatz) festgelegt.«

Toll. Dann bin ich ja bei meinem Finanzierungsvorschlag »Und es funktioniert doch!«, in dem ich eine Anhebung der Umsatzsteuer auf 25 % schön innerhalb der bereits vorhandenen gesetzlichen Vorgaben geblieben. Und das sogar ohne, dass ich Fachanwalt für Steuerrecht bin…

»Einige Umsätze wie zum Beispiel der Umsatz ins Ausland (Export) sind steuerfrei, während es für die einzelnen
[…]
sowie Bankdienstleistungen an Privatpersonen, die im Umsatzsteuergesetz Berücksichtigung fanden.«

Nette Zusatzinformationen, die vermutlich die Fachkompetenz unterstreichen sollen.

Hat aber hier leider überhaupt gar nichts mit dem Thema zu tun und ist daher an dieser Stelle nur sinnfreier Fülltext.

»Begrifflich ist die Konsumsteuer bisher nur dadurch definiert, dass sie eine Steuer ist, die bei Konsum eines Produkts oder einer Dienstleistung anfällt. Sie ist daher eine Verbrauchsteuer wie die heutigen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.«

Hm, okay…

Und wo genau versteckt sich hier die konkrete Begründung, worin genau nun der Unterschied zwischen »Konsumsteuer« und »Mehrwersteuer/Umsatzsteuer« bestehen soll? Ich lese: »Beides ist eine Steuer auf einen Konsum.«
Und wenn also für den Begriff »Konsumsteuer« keine unterscheidende Definition vorhanden ist und wenn es in amtlichen Formularen, Schriftstücken oder in konkreten Gesetzen keine Steuerart »Konsumsteuer« gibt – wo ist dann das unterstellte Problem, ich würde fehlerhaft argumentieren, weil ich falsche Begriffe verwendete?

Woran soll da »wissenschaftliche« Herangehensweise erkennbar sein?

Wohl eher Selbstdisqualifikation…

Okay, dann kommen wir mal zu den eher konkreteren inhaltlich-technischen Fragen:

»Werner/Hardorp wollen nun die bisherige Erwerbsbelastung durch Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben aus den Produktpreisen herausrechnen und in Konsumsteuer umwandeln. Das Produkt kann dann für die Hälfte des bisherigen Nettopreises hergestellt werden. Der neue Nettoverkaufspreis wird dann mit einer 100%igen Konsumsteuer belegt.«

Achtung:
Ich werde nicht prüfen und beleuchten, ob Dritte korrekt zitiert werden (hier: Werner/Hardorp). Ich weise nur noch einmal darauf hin, dass es die Autorin bisher mit dem Lesen und mit dem Zitieren nicht unbedingt wissenschaftlich genau genommen hat…
Ich beziehe mich also ausdrücklich nur auf die oben verlinkte Quelle.

Fehler: Einkommensteuer des Angestellten ist im Preis gar nicht enthalten, denn die führt der Betrieb nur stellvertretend für den Lohnempfänger ab. Das sind ebenso wenig Kosten, wie Umsatzsteuer (hier: Vorsteuer), die auf Produkte und Dienstleistungen gezahlt werden, die zur Produktion des eigenen Artikels benötigt werden. Im Preis kalkuliert werden nur die Nettokosten.

Dass ich das einer Fachanwältin für Steuerrecht erklären muss, die noch dazu wissenschaftlich an die Sache herangehen will, ist eigentlich nur eins: peinlich. Aber okay, sehen wir weiter, wohin uns das noch führen wird.

»Konsumsteuer kann dann jedoch keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer sein, wenn sie Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben ersetzen soll, denn zum einen darf eine Mehrwertsteuer nach der Europäischen Richtlinie höchstens 25% betragen, zum anderen reichen bei einem reduzierten Netto die Einnahmen aus 25% auf jeden Umsatz oder auch eine Erhöhung der bisherigen Umsatzsteuer um 6% bei weitem nicht aus, um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren.«

Das ist einfach nur großartig. Und klingt so schön fachkompetent.

»Konsumsteuer kann dann jedoch keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer sein, wenn sie Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben ersetzen soll«

Aha… wenn also Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben ersetzt werden durch eine Steuer, dann ist das deshalb eine Konsumsteuer?

»denn zum einen darf eine Mehrwertsteuer nach der Europäischen Richtlinie höchstens 25% betragen,«

Weil also eine Steuer zu hoch sein könnte, darf sie dann eine bestimmte Bezeichnung nicht tragen?

Und wie wir lernen sollten, ist ja »Konsumsteuer« eben nicht dasselbe, wie »Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer« und jetzt werden sie nun doch in einen Topf geworfen und die Begriffe gleichbedeutend verwendet?

Wie wollen wir es denn nun handhaben, Frau Steuerfachanwältin, so ganz wissenschaftlich?

»zum anderen reichen bei einem reduzierten Netto die Einnahmen aus 25% auf jeden Umsatz oder auch eine Erhöhung der bisherigen Umsatzsteuer um 6% bei weitem nicht aus, um ein bedingungsloses Grundeinkommen zu finanzieren.«

Hm… da bin ich jetzt verwirrt: wollten wir nun erst einmal argumentieren, weshalb Konsumsteuer keine Mehrwertsteuer sein kann oder weshalb eine bestimmte Erhöhung nicht für eine BGE-Finanzierung reicht oder weshalb eine Steuer nur dann eine bestimmte Bezeichnung tragen darf, wenn sie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet?

Außerdem möchte ich darum bitten, doch meine Artikel vollständig und sorgsam zu lesen und im Falle eines Falles korrekt zu zitieren. Denn ich habe in meiner Finanzierungsberechnung die Umsatzsteuer nur um 6 % erhöht, um auf europäischem Mittelwert zu bleiben. Und wie sie oben ja bestätigt haben, muss das auch so sein, weil es die bestehenden Gesetze vorschreiben. Ich muss also hierfür nicht ein einziges Gesetz ändern, im Gegensatz zu ihren sonderbaren Vorschlägen, die aber hier nicht Gegenstand der Debatte sein sollen. Außerdem will ich nicht allein mit dieser Erhöhung ein BGE finanzieren, wie sie hier völlig falsch behaupten.

Wer lesen kann, ist also auch hier wieder klar im Vorteil. Und wer es noch einmal prüfen möchte, lese meinen Artikel »Und es funktioniert doch!«.

Bisher also nichts als falsche Zitate, Fehler in der Argumentation, Ungereimtheiten und falsche Behauptungen.

Aber vielleicht kommt ja noch irgend etwas Kompetentes.

»Darüber hinaus soll die Konsumsteuer
[…]
Konsumsteuer bedarf daher weiterer Definition bzw. Konzeption.«

Okay, es soll also einmal eine konkrete Konsumsteuer geben, die sich von der Umsatzsteuer unterscheidet. Gut. Und worüber reden wir hier dann eigentlich, wenn es diese noch gar nicht gibt, ja sie noch nicht einmal definiert ist?

Ich jedenfalls habe von Mehrwertsteuer geschrieben und den Begriff »Konsumsteuer« im Alltagsjargon auf Facebook verwendet, weil das dem Allgemeinverständnis der normalen Durchschnittsleser entspricht. Noch dazu habe ich diesen Begriff ein einziges Mal in einem meiner Blogartikel verwendet und deshalb wird mir ein ganzer von Fehlern nur so strotzender Artikel gewidmet, mit dem mir »wissenschaftlich« gezeigt werden soll, dass ich falsch liege…

Jeder vernünftige Mensch würde spätestens hier abbrechen. Aber ich gebe ja jedem eine Chance. Weil ich ein bedingungsloses Grundeinkommen haben möchte. Das bekämen dann auch Steuerfachanwälte, die sich durch geradezu herausragende »Unwissenschaftlichkeit« auszeichnen.

»Wenn sie die bisherige Erwerbsbelastung ersetzen soll, ist es sinnvoll, die Konsumsteuer nach einigen Regelungen der heutigen Einkommensteuer zu konzipieren, damit Reiche sich nicht unter Konsumbesteuerung sogar noch besser stellen als heute.«

Ein dümmere Argumentation liest man selten.

Welche Verbesserung soll eine neue Steuer bringen, die dasselbe tun soll, was eine bereits existierende Steuer schon kann? Soll vielleicht nur das Steuerrecht noch komplizierter werden, damit die Steuerfachanwälte nicht arbeitslos werden?

»Dabei sollten heutige Schlupflöcher bei der Einkommensteuer nicht in ein Konsumsteuergesetz übernommen werden, damit die Konsumsteuer einen verteilenden Aspekt erhält und Kapital nicht wie bisher weiter konzentriert wird.«

Auweia… Soll nun eine Steuer Einnahmen erzielen, die der Staat dann verwenden kann oder soll eine Steuer Umverteilung bewirken?

Nach meiner Meinung ist die Aufgabe einer Steuer nur ersteres. Eine Umverteilung kann ein angenehmer Nebeneffekt sein, ist aber nicht der Zweck einer Steuer.

Nach meiner Meinung hat Umverteilung auch rein gar nichts mit der Frage zu tun, wie ein BGE finanziert werden kann, wie ich auch schon in mehreren Artikeln erklärt habe: »Henne oder Ei?« und »Warum die Diskussion ums Geld sinnlos ist«.

Und Steuergerechtigkeit hat ebenfalls nichts mit BGE-Finanzierung zu tun. Man kann auch ohne ein BGE eine bessere Steuergerechtigkeit als heute herstellen und man kann auch ein BGE finanzieren, ohne gegenüber heute eine bessere Steuergerechtigkeit zu erreichen – z. B. indem man das BGE allein über Mehrwertsteuer finanziert.

»Der „Arme“ zahlt prozentual mehr als der „Reiche“
Immer wieder lese ich folgende grundlegende Argumentation gegen die Konsumsteuer, wie zum Beispiel hier auf unruheraum.de:
„Der „Reiche“ konsumiert nur
[…]
und ein Nachteil für den „Armen“.“

Dieses Argument erscheint auf den ersten Blick stichhaltig und überzeugend. Tatsächlich werden hier aber Einnahmen- und Ausgabenseite jeweils nicht isoliert betrachtet und verglichen, wie es erforderlich wäre:«

Denkfehler – Wenn ein System zur Finanzierung eines gerechten Grundeinkommens benutzt werden soll, dann ist es sinnvoll, dieses Finanzierungssystem ebenfalls möglichst gerecht zu gestalten.

Und wie bereits Siddhartha Gautama (Buddha) gesagt hat, ist Alles mit Allem verbunden.

Man kann nicht Einnahmen- und Ausgabenseite getrennt betrachten, weil beides voneinander abhängt und sich beides gegenseitig beeinflusst. Und wenn ich ein gerechtes System haben will, dann muss ich sogar beides gemeinsam betrachten.

Gerecht ist, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die gleiche Last trägt – und eben nicht absolut, sondern an seinem Leistungsvermögen gemessen, also in Relation zu seinem Einkommen.

»„Reiche“ im Einkommensteuersystem

Im heutigen Einkommensteuersystem nehmen wohlhabende Unternehmer ihr Einkommen brutto ein und zahlen davon Einkommensteuer. Sie sichern sich ebenfalls gegen Krankheit ab und sorgen für ihre Rente privat vor.«

Und sie zahlen nur bis zu einem relativ geringen Anteil in die öffentlichen Töpfe ein und sind mit dem Großteil ihres Einkommens von der allgemeinen Zahlungspflicht befreit. Dass und ob sie sich privat versichern, ist privates Vergnügen und hat mit allgemeinen öffentlichen Abgabepflichten nichts zu tun, denn sie können ja auf diese Versicherung verzichten. Keiner zwingt sie dazu.

Aber sie entziehen sich – gesetzlich zugestanden – der Solidargemeinschaft und stellen sich damit außerhalb der Gesellschaft.

»Insgesamt ist ihr Einkommen wie bei allen anderen auch allgemein zu 50% mit Steuern und Abgaben belastet, wobei der existenzielle Grundbetrag, den jeder zum Überleben benötigt, einkommensteuerfrei bleibt.«

Dass die Vermögenden von ihrem Bruttoeinkommen volle Einkommensteuer bezahlen, ist einfach nur ein Märchen, denn sie können aufgrund ihres hohen Einkommens gute Steuerfachanwälte bezahlen, sie ihnen helfen, ihr ach so furchtbar hohes Bruttoeinkommen auf ein angenehmes Maß zu senken, damit sie eben nur wenig oder vielleicht sogar gar keine Einkommensteuern bezahlen müssen.

Gesellschaften bezahlen gar keine Einkommensteuern und haben sogar noch mehr Möglichkeiten zum Geldverstecken. Und deshalb zahlen sich viele Vermögende ein Gehalt, weil der Gewinn nämlich einer Gesellschaft zugute kommt, die mehr Senkungsmöglichkeiten hat. Das beginnt bei der GmbH und endet bei der AG.

Je komplizierter, desto besser.

»Das Gesparte kann, wenn es einem Unternehmen in einer zweiten Runde des Wirtschaftskreislaufes als Kredit/Kapital zur Verfügung steht und dann wieder in Umlauf kommt, auch wieder Einkommensteuer, Sozialversicherungsabgaben und Umsatzsteuer einspielen.«

Vorher erzeugt es aber erst einmal bei den Geringverdienern Kosten und Ausgaben, also Belastung, bis es dann in der eigenen Tasche dann als Mehrertrag landet. Und dieser den Geringverdienern aus der Tasche gezogene Ertrag ist weit höher, als die zusätzliche Steuerlast, sonst würde das ja auch keiner machen.

»Der „Reiche“ konsumiert in der Regel quantitativ mehr als der Arme, bringt also durch seinen privaten Umsatz sowohl in das staatliche Einkommensteuer- als auch das Umsatzsteuersäckle in der tatsächlichen Menge einiges an Geld ein.«

Wie ich in meinem Artikel geschrieben habe:

»Deshalb kann und wird meistens zwar die absolute Summe an MwSt. beim Reichen sehr viel höher sein, als beim Nichtreichen und das ist auch, was Götz W. Werner argumentiert. Er verschweigt aber (heimtückisch oder aus Unwissenheit?), dass der Nichtreiche einen sehr viel höheren Anteil von seinem Einkommen an die MwSt. zahlt, also in Relation tatsächlich eine sehr viel größere Last trägt, als der Reiche – Vorteil eins für den Reichen und Nachteil eins für den Nichtreichen.
Nur damit allein verstößt die überwiegende und erst recht die alleinige MwSt.-Finanzierung eines BGEs schon ganz fundamental gegen das Gerechtigkeitsversprechen, dass das BGE in sich trägt.«

»Er wird durch seine hochwertigen Einkäufe einige Vollzeitjobs mehr finanzieren, als dies der „Arme“ tut.«

Abgesehen davon, dass das durchaus hinterfragbar wäre, was hat das mit BGE zu tun oder mit BGE-Finanzierung oder mit Steuergerechtigkeit oder mit der Frage, ob »Konsumsteuer« gleich »Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer« ist?

Gar nichts – Thema verfehlt.

»„Arme“ im Einkommensteuersystem

Der „Arme“ zahlt von seinem Bruttoeinkommen […]

während andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft Abstriche hiervon erfahren müssen. Alle müssen sich 80-90% des Einkommens der Hausgemeinschaft anrechnen lassen.«

Und wo kommt die Stelle, was das mit BGE zu tun hat oder mit BGE-Finanzierung oder mit Steuergerechtigkeit oder mit der Frage, ob »Konsumsteuer« gleich »Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer« ist?

In meinem BGE-Finanzierungs-Artikel »Und es funktioniert doch!« habe ich eine Flat-Tax zugrunde gelegt, die mit der heutigen Einkommensteuer nichts zu tun hat. Darauf wird hier aber kein Bezug genommen.

Und in meinem Artikel zur Begründung, weshalb eine BGE-Finanzierung durch MwSt. ungerecht ist, »Die BGE-Finanzierung durch Konsumsteuer ist eine Falle«, steht kein Wort zur Einkommensteuer, weil das damit eben nichts zu tun hat.

Also auch hier: Thema verfehlt.

»Der „Arme“ gibt in vielen Fällen bereits die Hälfte seines Nettoeinkommens für Miete und wohl weitere 35-40% für Lebensmittel aus.
Wohnungsmieten sind jedoch derzeit von der Umsatzsteuer befreit und Lebensmittel unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.«

…und ist damit kein Unterscheidungsmerkmal zwischen Arm und Reich, weil beide gleichermaßen betroffen sind. Auch hier zählt also wieder nur die relative Belastung im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen. Alle andere ist irrelevant.

»Die Umsatzsteuer-einnahmen aus dem ausgegebenen Einkommen eines „Armen“ sind daher derzeit sehr beschränkt, während sich der „Reiche“ einige Artikel mehr leisten kann, die einer 19%igen Umsatzsteuer unterliegen.«

Ja okay, das ist Nennung eines Faktes. Aber an welcher Stelle entkräftet er irgend einen Punkt meiner Argumentation, weshalb eine MwSt.-Finanzierung ungerecht ist? Nirgends.

»Während die Luxusmiete und qualitativ hochwertige Lebensmittel den „Reichen“ heute ebenso wie den „Armen“ subventionieren, sorgt diese ursprünglich als sozialpolitisch angedachte Maßnahme dafür, dass die Umsatzsteuereinnahmen an diesen Stellen gering oder ausbleiben und nicht zugunsten Bedürftiger oder für gemeinschaftliche Aufgaben verwendet werden können. Die Umsatzsteuerbefreiungen sorgen also letztlich dafür, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnet.«

Toll. Hier bestätigt meine Kritikerin meine Argumentation. Danke.

Dafür wird es jetzt wieder völlig konfus und absurd:

»Darüber hinaus wird der „Arme“ sich nur Konsumgüter von geringerer Qualität leisten können und finanziert damit wohl einige Minijobs, die arbeitgeberfreundlich nur 30% statt sonst 100% der Nettovergütung in die Staatskasse einbringen. Dennoch finanziert der „Arme“ im Einkommensteuersystem mit seiner Mietzahlung und dem Kauf der Lebensmittel auch das Einkommen und damit die Lohn- und Einkommensteuer und Sozialabgaben all derer, die an den Leistungen mitgewirkt haben.«

1. Was hat Arbeitsplatzfinanzierung mit BGE-Finanzierung zu tun?

2. Was hat Arbeitsplatzfinanzierung mit der Frage zu tun, ob MwSt.-Finanzierung eines BGEs gerecht oder ungerecht ist?

3. Normale Jobs bringen 100 % der Nettovergütung in die Staatskasse ein und Minijobs 30 %?
Das möchte ich konkret vorgerechnet sehen! Beim besten Willen: Mir bleibt da nur ein kläglich-verzagendes Kopfschütteln…

4. Klar finanziert der Arme das Einkommen von den jeweiligen Leistungserbringern. Aber der Reiche doch auch…
Und wer hat das je abgestritten oder auch nur bezweifelt? Ich jedenfalls nirgends. Ich kann hier auch wieder keinen Zusammenhang erkennen.

Also wieder einmal: Thema verfehlt.

»Im Einkommensteuersystem ist daher insgesamt wohl eher nicht davon auszugehen, dass der Arme durch seinen Konsum prozentual den höchsten Teil von seinem Einkommen an Umsatzsteuer zahlt.«

Wo bleibt die Argumentation, die Begründung für diese Behauptung – jedenfalls nicht im vorherigen Text, wie ich ausführlich dargelegt habe – oder so gut versteckt, dass sie nicht auffindbar ist.

Wahrscheinlich kann ich aber nur nicht richtig lesen…

»Wohl aber wird er mit seinem Konsum gegenüber dem „Reichen“ den prozentual größeren Anteil seines Einkommens zur Finanzierung der Erwerbsbelastung des Vermieters, Händlers und Produzenten bzw. Bauern verwenden – einfach dadurch, dass er den größten Teil seines Einkommens für den täglichen Bedarf verwendet und nicht oder nur wenig sparen kann.«

Wieder dasselbe:
Klar finanziert der Arme das Einkommen von den jeweiligen Leistungserbringern. Aber der Reiche doch auch…
Und wer hat das je abgestritten oder auch nur bezweifelt? Ich jedenfalls nirgends. Ich kann hier auch wieder keinen Zusammenhang erkennen – erst recht nicht zu meinen Blogartikeln zum Thema BGE-Finanzierung.

Also schon wieder: Thema verfehlt.

»„Reiche“ und „Arme“ im Konsumsteuersystem
[…]«

Diesen unsinnigen und konfusen Quark kommentiere ich nicht weiter – das ist Zeitverschwendung.

Nur soviel: wenn die »Konsumsteuer« ein künftiges Steuermodell sein soll, das es noch gar nicht gibt, hat all das nicht das geringste mit meiner Kritik an der MwSt.-Finanzierung eines BGEs zu tun. Ich wiederhole mich daher hier nicht ausführlicher. Das steht alles bereits weiter oben.

»Konsumsteuer als neutrales Mittel
Ebenso, wie es bei Einkommensteuer-Modellen zum bedingungslosen Grundeinkommen der Fall ist, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, ob ein Konsumsteuersystem „Arme“ mehr als zuvor belastet und „Reiche“ noch mehr als jetzt begünstigt.«

Selbstverständlich. Und wer hat was anderes behauptet?

Und weil das bisherige MwSt.-System ungerecht ist, darf es nicht zur Finanzierung eines BGEs verwendet werden, jedenfalls nicht als alleinige Finanzierungsart.

»Zu einem Konsumsteuersystem, welches die heute bestehenden Schutzregeln der Einkommensteuer übernimmt, gehört bereits ein (zeitlich) begrenzter Vorsteuerabzug beim Kauf von Anlagegütern (vgl. bisherige „AfA“) ebenso wie die Konzeption eines mit der Einkommensteuer in der Wirkung vergleichbaren Verlustvortrages und die Anwendung des Herkunftslandprinzips beim Export.«

Hat nichts mit BGE zu tun oder mit der Gerechtigkeitsfrage – sinnloser Fülltext, um Fachkompetenz zu simulieren.

»Darüber hinaus gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Konsumsteuersystem sozialer und umverteilender als das heutige Erwerbsteuersystem zu gestalten.«

Umverteilen kann ein möglicher Nebeneffekt sein, der auch erwünscht sein könnte, aber er darf nicht Zweck und Ziel eines Grundeinkommens sein. Denn dann ist ein BGE nicht durchsetzbar. Aber auch das ist die Wiederholung der Wiederholung: »Warum die Diskussion ums Geld sinnlos ist« und »Henne oder Ei?« und dort Abschnitt »Umverteilung« .

Thema verfehlt.

»Dabei würde dort Konsumsteuer erhoben werden, wo heute Steuerschlupflöcher in der Erwerbsbesteuerung zu finden sind, nämlich z.B. bei der Abschöpfung des Sanierungsgewinnes von Wohngebäuden, der Gewinnabführung ins Ausland durch Lizenz- und Patentverträge oder beim Schonvermögen eines Betriebes, der vererbt wird.«

Ist heute bereits durch Stopfung der Schlupflöcher möglich. Wo ist der Grund, dafür eine neue Steuer erfinden zu müssen? Auch das: siehe weiter vorher…

»Wird darüber hinaus mit einem Konsumsteuersystem ebenfalls eine bGE-Abgabe in Höhe eines hälftigen Monats-bGE für jeden Vollzeitmitarbeiter konzipiert, wäre zudem der Tatsache genüge getan, dass ein Arbeitgeber die Existenz des Arbeitnehmers nutzt, welche vom Staat nun durch das bGE „subventioniert“ wird.«

Verkomplizierung, Verkomplizierung, Verkomplizierung…

Und hieraus notwendig folgender Nebeneffekt: Kontrolle/Bürokratie, Kontrolle/Bürokratie, Kontrolle/Bürokratie…

Ich dachte, wir wollen es in Zukunft ein wenig einfacher haben?

Oder soll hier nur Verschleierungshilfe für das bestehende System geleistet werden?

Oder hat hier nur eine Steuerfachanwältin einfach nur ein privates Ängstchen, erwerbsarbeitslos werden zu können, wenn sich das Steuersystem vereinfacht und sie dann mit ihrem BGE auskommen müsste, weil keiner mehr ihre Fachkompetenz benötigt, die sie hier eindrücklich nachgewiesen hat?

»Eine solche bGE-Abgabe würde zum Teil verteilend, aber auch arbeitsplatzvernichtend wirken, jedoch auch bereits das bGE aller angestellten Arbeitnehmer finanzieren, wenn auch sie, zum Nettoproduktpreis zählend, mit 100% Konsumsteuer belegt wäre.«

Das lassen wir einfach mal wirken… zusammen mit dem ganzen anderen unausgegorenen Käse.

Jeder disqualifiziert sich halt selbst, so gut er kann.

»Konsumsteuer ist daher zunächst ein neutrales Mittel der Steuererhebung und wirkt nur dann ungerecht, wenn sie zugunsten heute bereits begünstigter Personen konzipiert wird.«

Danke. Das bestätigt also, dass die heutige Mehrwertsteuer ungerecht ist, wie ich ja kritisiere.

Und weshalb dann die Kritik an meiner Kritik?

Jetzt bin ich wirklich erschöpft und hoffe, solch hanebüchene Antworten auf meine Blogartikel nicht mehr replizieren zu müssen.

Kritik gerne – sehr gerne auch direkt und heftig. Aber bitte mit sachdienlichen, zielführenden und vor allem inhaltlich zutreffenden Argumenten und nicht solch einen unsinnigen Quatsch.

Viele Grüße
Detlef Jahn

2 Gedanken zu „Kritik von mir zu einer Kritik zu einer Kritik von mir an der BGE-Finanzierung durch MwSt.“

  1. Sehr geehrter Herr Jahn,
    vielen Dank für Ihre Kritik an der Kritik Ihrer Kritik…..
    Persönlich bin ich seit über 30 Jahren mit den Steuern in einem Unternehmen betraut und kenne deren Wirkungen innerhalb von Unternehmen. Ich habe mir Ihre aktuelle Kritik gegenüber Frau Nedden angesehen und bemerkt, das manches von Ihnen in einer Weise interpretiert wurde, was nicht dem Entspricht was gemeint ist. Ob ich mit meiner Interpretation gänzlich richtig liege will ich nicht behaupten, da ich mich mit Frau Nedden bisher nur über einige Punkte ausgetauscht habe. Einiges kenne ich aber sehr gut.

    Ich kenne Ihren Hintergrund nicht, vermute aber dass Sie irgendwie beruflich mit dem Thema Steuern in Berührung gekommen sind. Ich möchte jetzt nur über die Dinge schreiben, die mir wirklich bekannt sind. Der erste Aspekt geht um die Frage: ist die Konsumsteuer eine Mehrwertsteuer. Mir ist bekannt, und das schreiben Sie ja auch, dass es Formal Umsatzsteuer heißt. Das ist auch richtig nur hat sich Umgangssprachlich diese andere Bezeichnung durchgesetzt, sie steht auch so auf Kassenzetteln und gilt in der Schweiz die einzige Bezeichnung für diesen Steuertatbestand. Aber das wäre jetzt ein Streit um Worte. Sinnvoller ist es zu klären worin denn der Unterschied zwischen der Konsumsteuer und der Umsatzsteuer liegt?

    Ausgehend von der Urprünglichen „Allphasen Bruttobesteuerung“ kann gesagt werden, das sie eine reine Umsatzsteuer war und immer höher wurde, je öfter das Produkt an weiterverarbeitende Betriebe verkauft wurde. Aus dieser Zeit stammt wohl auch die Bezeichnung Mehrwertsteuer.
    Findige Unternehmen hatten nun erkannt, dass es Sinn macht die Produkte nicht so oft, möglichst garnicht an weiterverarbeitende Unternehmen zu verkaufen, sondern alles unter einem Dach zu produzieren, womit sie günstigere Endpreise erzielten und damit Konkurenzfähiger waren.
    Dieses Problem wurde erkannt und mit der Reform 1967/68 behoben. Die Steuer wurde aus dem Herstellungsverlauf herausgelöst und erst am ende Fällig. Nun war es egal wie oft das Produkt im Verlauf der Herstellung von unterschiedlichen Unternehmen weiterverarbeitet wurde.

    Was ist aber durch diese Reform entstanden? Im Grunde wurde damit die Umsatzsteuer abgeschafft. Es entstand eine ganz neue Kategorie, die Kategorie der reinen Konsumsteuer. Konsumsteuer bedeute, dass die Steuer erst vom konsumierenden Endkunden bezahlt wird. Diese Umstellung ist mit dem 1968 eingeführten Vorsteuerabzuvefahren geschehen. Das Vorsteuerabzugsverfahren stellt bei jedem Erwerb die Frage, bist du Erwerbender Endkunde oder ein weiterverarbeitendes Unternehmen. IM ersten Fall bleibt die gezahlte sog. Umsatzsteuer beim Finazamt. Im Falle eines weiterverarbeiteneden Unternehmens wird die gezahlte Umstzsteuer vollständig zurückerstattet, so das die belastung des Produktes mit dieser Steuer = 0€ ist.
    Die Kategorie der Verbrauchssteuern sind keine reinen Konsumsteuern und die Konsumsteuer ist in ihrem Sinne keine Verbrauchsteuer, da die Verbrauchssteuern auch schon früher in der Herstellung eines Produktes fällig werden. Das es Formal anders eingeordnet wird ist mir bekannt, mir geht es hier darum auf die tatsächlichen Unterschiede hinzuweisen. Deutlich ist dies beim Kraftstoff zu sehen. Der Kraftstoff kann für ein Fahrzeug verbraucht werden, welches in der Produktion genutzt wird, oder von einem Endkonsumenten. In dem Einen Fall landet sie Steuer schon im Herstellungsverlauf im anderen nicht.( warum diese Unterscheidung sinnvoll ist zeigt sich erst wenn Herstellungsketten im Verhältnis zur Steuererhebung, besonders der Lohn und Einkommensteur und den Sozialabgaben, untersucht werden)
    Mit der Definition der Konsumsteuer wird deutlich, dass wir noch andere Konsumsteuern erfinden können. Die heute noch als Umsatzsteuer bezeichnete reine Konsumsteuer muß nicht die einzige bleiben. Wir können dabei auch an Einzelhandelskonsumsteuern denken. Also Konsumsteuern, die den Herstellungsprozess nicht wie die derzeitige Umsatzsteuer begleiten, sondern erst erhoben werden, wenn tatsächlich ein Endkunde das Produkt erwirbt. Hier ist der Vorschlag von Frau Nedden sinnvoll, die Herausgelösten Steuern nicht in die bestehende Umsatzsteuer zu überführen. Da wir dadurch freier in der Wahl der Rechtsgestalt sind.
    Dies erst einmal zur Unterscheidung der Konsumsteuer von anderen Steuern.
    Damit hätten wir einen neuen Steuergestaltungsspielraum, der Transparent erhoben werden kann und mit dem die bestehende, den Herstellungsverlauf belastenden und verzerrenden Steuern herausgelöst werden können.
    Ich hoffe Sie können mit meinem Beitrag etwas anfangen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Heimann

    1. Hallo Wolfgang,

      Herzlichen Dank für die Mühe des ausführlichen und aufklärenden Kommentars.
      Dieser ist insofern hilfreich, weil er (soweit ich das einschätzen kann) ganz gut beschreibt, was Umsatz-/Mehrwertsteuer eigentlich ist.

      Im Disput war (aus meiner Sicht) nicht die Definition der MwSt. das Problem, sondern eine Differenz in der Herangehensweise an eine Finanzierungsmöglichkeit eines BGE. Ich habe meinen Finanzierungsvorschlag auf bestehenden Verhältnissen aufgebaut, um möglichst wenig notwendige Veränderungen zu benötigen. Denn jede Veränderungsnotwendigkeit bringt Reibungs- und Widerstandsverluste bei der Akzeptanz und damit bei der Durchsetzungsfähigkeit eines BGEs.

      Die Kritik von Verena Nedden bezog sich auf meine Kritik, dass ich eine BGE-Finanzierung allein über die MwSt. für grundfalsch halte aus ethisch-moralischen Gründen.
      In meinem Artikel hier wollte ich lediglich zeigen, aus welchen Gründen diese Kritik entweder völlig am Ziel/Thema vorbei ging oder sachlich ungenau oder falsch war.

      Ob und in welchem Maße eine Konsumsteuer (nach neuem Modell) angemessen, korrekt und gerecht wäre, war gar nicht (mein) Thema – weshalb ja auch weite Teile von verena Neddens Kritik vorbeigeschossen haben, weil sie von ihrem (neuen) Konsumsteuermodell ausging, von dem ich überhaupt nie geschrieben hatte.

      Wie ich bereits in »Warum die Diskussion ums Geld sinnlos ist« beschrieb, kommt es mir darauf an, sauber zu trennen, was dem BGE und seiner Einführung dient und was ihm hinderlich ist oder gar nichts damit zu tun hat.
      Und DIESEN Aspekt missachten leider über 90 % der geführten Diskussionen rund ums BGE, selbst und besonders unter den Befürwortern. Und solange die Befürworter ihre Animositäten pflegen und unfähig sind, sich auf die Sache zu konzentrieren, werden wir gar kein BGE bekommen oder eins, das wir nicht wollen.

      Nochmals vielen Dank für die Mühe.

      Viele Grüße
      Detlef Jahn

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