09: Kurzgefasst: Und es funktioniert doch!

Für die Skeptiker, die nicht ausdauernd genug sind, so lange Texte zu lesen.

Für die Faulen, die immer nur meckern.

Für die Hasserfüllten, die ihr Hirn unterwegs irgendwo vergessen oder abgegeben haben.

Oder einfach eine freundliche Kurzfassung für die Leute mit echter Zeitknappheit, aber Interesse an konkreten und vor allem sinnvollen Sachthemen:

Text vielleicht auch für Interview/Diskussion geeignet:

Voraussetzungen:

  1. Außer dem bedingungslosen Grundeinkommen werden in ungekürztem Umfang sämtliche Unternehmensgewinne und individuellen Einkommen jeder Art mit Einkommens- und Ertragssteuer in Höhe von pauschal 50 % belegt, auch Schenkungen, Erbschaften, Erträge aus Geldgeschäften aller Art, Vermietungen, Verpachtungen und alle sonstigen Arten geldwerter Zugewinne.
    • Rücklagen sind ertragssteuerfrei, die direkt in das eigene Unternehmen reinvestiert werden, das die Rücklagen aus eigenen Gewinnen gebildet hat.
    • Für Erbschaften und Schenkungen von aktiv tätigen Unternehmen kann abgestuft Steuerfreistellung gewährt werden, wenn über Zeiträume hinweg nicht verkauft oder stillgelegt wird (auch nicht teilweise) und wenn die Zahl der Angestellten nicht sinkt.
  2. Sämtliche Waren und Dienstleistungen, die an private oder gewerbliche Endverbraucher verkauft werden, werden mit 25 % Umsatzsteuer belegt.

Die Kalkulation:

Der Gesamtbetrag der Einkünfte von insgesamt 39,5 Mio. Steuerpflichtigen betrugen 1,416 Bill. € im Jahr 2013. Wenn man diese mit einer Einkommensteuer von pauschal 50 % belegt, ergibt das Einnahmen in Höhe von 708 Mrd. €.

In 2015 gab es Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 35 Mrd. €. Wenn man diese mit pauschal 50 % Steuer belegt, betragen die Erträge hieraus insgesamt 17,6 Mrd. €.

Bei 25 % Umsatzsteuersatz ergäbe sich ein Umsatzsteuerertrag in Höhe von 209 Mrd. €.

An relevanten Sozialleistungen wurden 76 Mrd. € im Jahr 2010 aufgewendet, die durch ein BGE vollständig ersetzt würden. Dazu zählen Kindergeld / Elterngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Bafög und Meister-Bafög und Verwaltungsausgaben der Agentur für Arbeit.

Insgesamt ergibt sich ein für ein BGE verfügbarer Betrag von mehr als einer Billion Euro.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von monatlich 1.000 € pro Bundesbürger ist also real bezahlbar. 

Unterstellen wir Löhne und Gehälter gleich hoch, wie heute, werden 35 Mio. Menschen mit bis zu 5.000 € Brutto-Monatseinkommen mehr frei verfügbares Gesamtnettoeinkommen haben, als bisher. Und nur ca. 2,6 Mio. Arbeitnehmer, die 5.000 € und mehr monatliches Bruttoeinkommen haben, werden weniger in der Tasche haben.

Noch kürzer: Nur auf die ca. 37,7 Mio. erwerbstätigen Arbeitnehmer bezogen, werden vom BGE ca. 35 Mio. Menschen profitieren und nur ca. 2,6 Mio. nicht.

Das ein Verhältnis von mehr als 13 : 1 (Bessergestellte : Einbüßende).
Und das reale Verhältnis ist am Ende noch sehr viel größer, weil hier Erwerbslose, Schüler, Studenten, Rentner und alle anderen Menschen ohne Erwerbseinkommen noch gar nicht berücksichtigt sind – sie alle würden ebenfalls mit BGE besser gestellt.

Die draufzahlenden Milliardäre und Millionäre sind zahlenmäßig so sehr in der Unterzahl, dass wir sie hier getrost unberücksichtigt lassen können – den paar Leutchen spendieren wir gern 1.000 € als kleine Anerkennung für ihre solidarischen Beiträge zum Gesellschaftsfrieden, die sie durch die pauschale Einkommensteuer dann zahlen.
Und das meine ich tatsächlich nicht ironisch.

Gerecht ist, wenn alle den gleichen Anteil beisteuern. Und den Gerechtigkeits- und Gleichbehandlungsgrundsatz erfüllt nur ein pauschaler Steuersatz für alle Einkommensarten – und das ist wirklich mal alternativlos.

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Hinweise, Anmerkungen, Ergänzungen:

Wenn wir für ca. 700 Tsd. Geburten /Jahr in den letzten 16 Jahren, also 11,2 Mio. Kinder bis 16 Jahre, nur ein halbes BGE ansetzen, spart das BGE-Kosten von 67,2 Mrd. €.

Grober Überschlag:
80 Mio. Bundesbürger – 11,2 Mio. Kinder bis 16 Jahre x 12.000 € Jahres-BGE + 11,2 Mio. Kinder bis 16 Jahre x 6.000 € Jahres-BGE = 892,8 Mrd. Euro.

Bei Einnahmen von etwas über einer Billion Euro, hätten wir also Spielraum für Einnahmeschwankungen oder Fehlkalkulation oder einfach Überschuss von etwas über 107 Milliarden Euro. Wenn auch alle Kinder volles BGE bekommen, bleiben immer noch knapp 50 Mrd. Euro als Puffer oder Überschuss.

Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamtes. Die Daten stammen aus verschiedenen Jahren. Es werden die Daten der jeweils letzten verfügbaren Jahrgänge zugrunde gelegt. Stand der hier verwendeten Daten: 07/2017.

Beträge, die dann wegen Wegfall nicht mehr eingenommen würden (z. B. Arbeitslosenversicherungsbeiträge) sind hier nicht aufgeführt.
Beträge, die auch nach Einführung eines BGE notwendig bleiben, weil die Betroffenen einen individuellen Mehrbedarf haben (den sie dann auch jeweils konkret begründen müssen), sind hier ebenfalls nicht aufgeführt, wie z. B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

 

Hinweise, Kritik, Hilfe bei Besorgung, Sortierung und Auswertung von Statistiken und Hilfe bei Berechnungen und Erstellung von Übersichten sind herzlich willkommen – vielen Dank.

Viele Grüße
Detlef Jahn

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