14: Mehr Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen

Nachdem ich in längeren Artikeln ein paar Dinge zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) gesagt habe, möchte ich heute ein paar Fragen aufnehmen, die ich an verschiedenen Stellen in Diskussionen zu verschiedenen Artikeln rund ums BGE gelesen habe. Gelegentlich wird ziemlich ausführlich und auch sehr sachlich diskutiert und oft gehen die Emotionen ein wenig hoch und die Diskussion ist wenig hilfreich. Ich versuche, ein paar Fragen aufzugreifen und zu beantworten, die immer wieder in Varianten zu lesen sind.

Bitte gib Nachricht, wenn du irgendwo anderer Meinung bist, eine Ergänzung hast oder falls ich etwas ganz falsch gemacht haben sollte. Ach ja: Falls dir das Thema wichtig ist, verlinke meinen Blog doch in deinem Blog oder auf deinem Profil, wo immer du dich oft und gerne ›im Netz‹ aufhalten magst, damit die Diskussion weitergetragen wird. Das ist das Wichtigste überhaupt. Herzlichen Dank für deine Teilnahme.


Frage/Meinung:
Ist der Staat/die Politik zuständig, uns Arbeit, Bildung und Wohlstand bereitzustellen oder zu bringen? Können wir die »Agentur für Arbeit« abschaffen? Weshalb gibt es diese »Agentur für Arbeit überhaupt«, welchem Zweck dient sie?

Antwort:
Die Kurzfassung? Bitteschön: Die »Agentur für Arbeit« ist ein ein Machtausübungsinstrument. Sie dienst dazu, uns unter Druck zu halten und die realen Arbeitslosenzahlen und damit den realen Zustand unserer Gesellschaft zu verschleiern. Sie hat den Zweck, den Kapitalismus zu schützen.

Nein, der Staat ist für Arbeitsvermittlung nicht zuständig.

Nein, der Staat kann und darf uns keine Bildung bringen.

Nein, der Staat darf uns keinen Wohlstand bereitstellen.

Die Langfassung? Bitte, du willst es so…

Zuerst: Wenn es einen »Arbeitsmarkt« gibt, dann ist dieser schon allein wegen des Begriffes keine Angelegenheit des Staates, sondern eine private zwischen den Marktteilnehmern, also denen, die jemanden suchen, der für sie eine Arbeitsleistung erbringen soll und jenen, der diese Leistung tun können und wollen. Diese beiden Parteien handeln miteinander die Bedingungen und Konditionen aus und dann wird der Vertrag geschlossen und die vereinbarte Leistung und die etwa verabredete Gegenleitung gegenseitig erbracht – der Vertrag wird erfüllt.

Dort hat der Staat nichts, aber auch gar nichts verloren.

Maximal kann ein Dritter eine Dienstleistung anbieten, indem er zwischen Suchendem und Gesuchtem den Kontakt vermittelt und bei der Aushandlung der gegenseitigen Vertragsbedingungen hilft und dafür vom jeweiligen Auftraggeber je nach Vereinbarung entlohnt wird.

Auch dort hat der Staat nichts zu suchen.

Der Staat stellt Infrastruktur bereit, die es den Marktteilnehmern ermöglicht, sich zu begegnen. Und selbst das kann eigentlich ein anderer Marktteilnehmer erledigen, der dann von den Nutzern entsprechend entschädigt wird.

Der Staat stellt nur die allgemeine Infrastruktur bereit, die für ein Funktionieren der Gesellschaft nötig ist.

Alles, was »den Markt« betrifft, auch dessen nötige Voraussetzungen, muss »der Markt« selbst schaffen und unterhalten.

Der Staat hat dafür Sorge zu tragen,

  • die Schwachen vor Ausbeutung und Unterdrückung durch die Starken zu schützen,
  • die Rechte des Einzelnen und die von Minderheiten vor Verletzungen zu schützen,
  • die Rechte der Mehrheit vor Verletzungen durch Minderheiten oder durch Einzelne zu schützen,
  • die Regeln des Zusammenlebens, die sich die Gesellschaft gegeben hat, zu überwachen und durchzusetzen und zu verteidigen,
  • dass Infrastruktur verfügbar ist, die die Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung der gesellschaftlichen Regeln ermöglicht und
  • dass Infrastruktur verfügbar ist, dass eine Gesellschaft ihre normalen Funktionen ausüben kann: Verkehr, Kommunikation, Bereithaltung, Verteilung und Verwaltung allgemeiner Güter (Wasser, Energie, Land), Schutz der allgemeinen Gesundheit und Verteidigung gegen individuelle Gewalt und Gewalt gegen die Gesellschaft allgemein.

Ob und in welchem Umfang sich Einzelne oder Gruppen innerhalb der Gesellschaft an konkreten Aufgaben aktiv beteiligen oder nicht, ist eine gesellschaftliche Frage, die jedoch durch die Gesellschaft verhandelt und entschieden werden muss.

Der Staat hat damit nichts zu tun. Er setzt nur das Ergebnis der Entscheidung durch, wenn eine Durchsetzung erforderlich ist.

Und ob ein Mensch eine bezahlte Erwerbsarbeit ausübt oder nicht, ist eine Frage der individuellen Notwendigkeiten und/oder der gesellschaftlichen Ansprüche und/oder des persönlichen Willens.

Können wir die »Agentur für Arbeit« abschaffen? Theoretisch ja (siehe oben und nachfolgend), praktisch nein, weil sie derzeit zu fest im Gefüge verankert ist und weil die gegenwärtigen Bedingungen des »Arbeitsmarktes« dem Einzelnen feindlich gegenüber stehen.

Können wir die »Agentur für Arbeit« abschaffen, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) gibt? Ja, denn dann steht wieder (oder überhaupt erstmals seit tausenden Jahren) jeder auf seinen eigenen Füßen und kann seine Angelegenheiten selbst wahrnehmen. Denn weil sein Lebensunterhalt von der Gesellschaft bereitgestellt wird, kann er auf diesem Grund stehen und seine Tätigkeit(sfähigkeit) in vollem Umfang und mit ganzer Kraft einer Aufgabe widmen. Ob das dann eine Erwerbstätigkeit gegen Bezahlung sein wird oder eine anderweitige, ist vom Grundsatz her erst einmal unerheblich. Das ergibt sich in der Wechselwirkung zwischen Gesellschaft und Individuum.


Anmerkung/Einschub:
An dieser Stelle möchte ich dringend darauf hinweisen, dass in der Diskussion deutlich unterschieden werden muss zwischen »Staat« als Institution und »Gesellschaft« als Lebensgemeinschaft einer Menge x Menschen auf einem Gebiet y, wissenschaftlich »Population« genannt. Ob das nun eine »Nation« im heutigen Sinn ist oder eine kleinere Gruppe (Stadt/Dorf/Region) oder eine größere Gruppe (Europa, Afrika… Welt), spielt hierfür keine Rolle.

»Die Gesellschaft« ist die Menschengruppe, die sich miteinander zugehörig fühlt und gegenseitig als Mitglieder anerkennt und Regeln für das Zusammenleben verabredet.

»Der Staat« ist die Institution, die das Zusammenleben organisiert.
Der Staat dient der Gesellschaft. Er handelt in deren Auftrag. Das ist sein eigentlicher Zweck, seine Aufgabe.

Der Staat darf die Regeln der Gesellschaft nicht aufstellen, er setzt sie nur durch und verteidigt sie. Die Gesellschaft muss selbst ihre Regeln aufstellen, nach denen sie leben will. Nur, wenn die Regeln des Zusammenlebens aus der Gesellschaft selbst kommen, kann die Gesellschaft auch nach ihnen leben.

»Die Politik« ist das Vehikel des Staates, um seine Arbeit zu organisieren. Sie hat nicht zu entscheiden, wie wir zusammenleben und nach welchen Regeln, sondern, auf welche Weise der Schutz der Gesellschaft und des Individuums zu organisieren und umzusetzen ist. Die Politik ist zuständig, den Staat im Auftrag der Gesellschaft handeln zu lassen und dessen Handlungen zu koordinieren.


Daraus ergeben sich die anderen Antworten:
Bildung:
Der Staat hat nicht vorzugeben, was und auf welche Weise in der Bildung zu vermitteln ist, sondern er hat dafür Sorge zu tragen und Möglichkeiten bereitzustellen, dass Wissen weitergegeben werden kann. Wie das geschieht und was weitergegeben wird, ist eine Gesellschaftliche Entscheidung und die einzelnen Gruppen der Gesellschaft müssen sich darüber verständigen, wie Bildung organisiert und umgesetzt wird. Wenn das gesellschaftlich erforderlich oder gewünscht ist, kann der Staat koordinieren, dass Bildungsinhalte ausgetauscht und angeglichen werden. Er kann den einzelnen gesellschaftlichen Gruppen helfen, sich zu verständigen (Infrastruktur).

Aber Inhalte und Art der Durchführung von Bildung gehen den Staat nichts an.

Wohlstand:
Hier steht schon die erste Schwierigkeit beim Begriff selbst. Was ist das – Wohlstand?
Ist das eine staatliche Frage oder kann nur die Gesellschaft diese Frage beantworten? Ist der Staat zuständig, uns in »Wohlstand« zu setzen?

Nein.

Wohlstand ist, wenn alle oder zumindest die Mehrheit (und zwar die deutliche Mehrheit) der Gesellschaft mit den Lebensumständen zufrieden ist. Wenn jeder oder wenigstens eine große, eine sehr große Mehrheit

  • genug und gesund zu essen hat,
  • über ausreichend sauberes Wasser verfügt,
  • bei guter Gesundheit ist und
    im Krankheitsfall Hilfe zur Genesung oder wenigstens Beistand zur Linderung bekommt,
  • sicher, trocken und warm wohnt,
  • vor psychischer und körperlicher Gewalt geschützt ist,
  • über dem Wetter angemessene Kleidung verfügt,
  • seine Notdurft unter hygienischen Umständen erledigen kann,
  • Abfälle auf geeignete Weise behandelt und beseitigt und ggf. die Inhaltsstoffe wiedergewonnen werden,
  • untereinander ungehindert kommunizieren kann und
  • sich uneingeschränkt bewegen kann.

Der Staat hat damit gar nichts zu tun.
Und zu geben hat er uns den Wohlstand erst recht nicht.

Der Staat kann vielleicht organisieren, auf welche Weise geschaffene Waren und Werte eventuell verteilt werden sollen, aber die Vorgabe, wer was wovon bekommen soll und wer was wovon hierfür abzugeben hat, ist eine gesellschaftliche Entscheidung.

Und selbst die Organisation der Verteilung muss keine staatliche Aufgabe sein. Die Gesellschaft kann »jemanden« bestimmen oder eine Organisationsform finden oder schaffen und damit darüber entscheiden, wie die Schaffung, die Beitreibung und die Bereitstellung der Waren und Werte und deren Verteilung erfolgen soll.

Wenn die Gesellschaft keinen Wohlstand schafft und oder diesen nicht allen Mitgliedern bereitstellen will, wird es nie wirklichen Wohlstand geben.

Die Gruppe, die über Wohlstand verfügt, wird immer um ihren Wohlstand bedroht sein von der Gruppe, die keinen Wohlstand erlebt – auf welche Weise auch immer, bis hin zum Verlust des Lebens.

Und die Gruppe, die über keinen Wohlstand verfügt, lebt immer im Risiko, wegen des fehlenden Wohlstandes weitere fortschreitende Einschränkungen erleiden zu müssen, wie z. B. Zwang zur Arbeit, Hunger, Bildungsarmut, Obdachlosigkeit, Krankheit – bis hin zum Verlust des Lebens.

Nur, wenn die Gesellschaft es schafft, ihren Wohlstand gerecht zu verteilen, können alle Mitglieder der Gesellschaft friedlich miteinander leben. Und nur, wenn die Mitglieder einer Gesellschaft friedlich miteinander leben, können sie anderen Gesellschaften und deren Mitgliedern offen und friedlich gegenüber treten.

Solange es Unterschiede im Wohlstand gibt, wird es Macht und Unterdrückung, Elend und Verachtung, Hass und Gewalt geben. Und das gilt innerhalb von Gesellschaften genau so, wie global.

Solange wir anderen nicht zugestehen, genauso komfortabel zu leben, wie wir und solange wir nicht bereit sind, zu teilen und abzugeben und von unserem hohen Ross herunter zu steigen, werden wir Gewalt erfahren.

Ob wir einen Staat haben oder uns herbeisehnen, der uns Arbeit gibt oder Bildung oder Wohlstand, spielt dafür keine Rolle.

Wir müssen uns ändern. Wenn wir das nicht verstehen, wird ein BGE nie sinnvoll wirken können.

Wenn wir ein BGE haben und es für Konsum vergeuden, werden wir den Kapitalismus verschärfen und niemals einen friedlichen Übergang in eine bessere Gesellschaft erleben, sondern nur Zerstörung und Elend verursachen.

Ich freue mich auf deine Meinung hierzu.

Viele Grüße
Detlef Jahn

3 Gedanken zu „14: Mehr Antworten zum bedingungslosen Grundeinkommen“

  1. Ein schwieriges Thema. Grundsätzlich wäre ein BGE wohl wünschenswert. Würde es doch die menschenunwürdigen Behandlungsmethoden der „Arbeitsämter“ beenden und abschaffen. Schon das Wort „Arbeitsamt“ hat für mich etwas über, Verdächtiges. Und ich glaube fast, dass es dort im „Jobcenter“ wie es ja heute heißt, durchaus Menschen gibt, die um ihre Machtposition fürchten. Schon aus diesem Grunde, könnte ich mir vorstellen, dass es hier Widerstand gibt. All die Politiker, Statistiker und Beamten, die keiner mehr braucht. Und die haben überwiegend ein hohes Einkommen, dass sie sicher gefährdet sehen. Dennoch denke ich, wenn man die Harz IV-Gelder und die Gehälter aller dieser Leute einspart, wäre das Geld für ein BGE schon fast sichergestellt. Die Frage ist nun, sollen dieses BGE alle erhalten? Auch jenen die einen Job haben? Ich denke, dies müsste so sein, um eine gerechte Gleichbehandlung aller sicher zu stellen. So wäre es dann auch möglich, weniger zu arbeiten, und mehr zeit für creative Freizeitgestaltung und Hobbys zu schaffen. Und damit wären dann wieder mehr Arbeitsplätze vorhanden, für die, die arbeiten wollen. Jobsharing. Nun bleibt noch die Frage, was ist mit gesundheitlicher Absicherung. Wenn ich meine Krankenkassenbeiträge sehe, und was die Krankenkasse trotz der hohen Beiträge nicht leistet, frage ich mich, wie soll jemand die Kosten mit einem BGE tragen können? Haben wir in unserer Welt schon so viele, auch kostenintensive Zwänge geschaffen, das es ohne Arbeit, also den Zwang zur Arbeit, gar nicht mehr geht? Arbeit hat einen Stellenwert, den sie nicht haben sollte, das ist gewiss. Wir leben in den Industriestaaten schon lange mehr für unsere Arbeit, als von unsere Arbeit. Und wirklich gut leben vom Ergebnis unserer Arbeit immer weniger. Dennoch wird eine kleine Gruppe, eben durch diese, unsere Arbeit immer reicher. Es gibt also ganz sicher Handlungsbedarf. Allein schon um die Ausbeutung einer Mehrheit an Menschen auf dieser Erde zu beenden. Der Weg dorthin wird, so glaube ich ein sehr langer werden. Aber darüber nachzudenken, neue Wege zu gehen, lohnt sich auf jeden Fall. Die Frage ist, werden die Reichen und Mächtigen da mitgehen.

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